E-Scooter sollen bald legal im Straßenverkehr in Deutschland genutzt werden dürfen. Die einen sehen darin einen weiteren Anreiz zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel. Doch Fußgängerverbände gehen auf die Barrikaden. Auch einige Bundesländer sind skeptisch.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Berlin/Potsdam - Das Brandenburger Verkehrsministerium will sich bei der Sitzung des Bundesrats-Verkehrsausschusses gegen Tretroller mit Elektromotor auf Gehwegen aussprechen. Das sagte Ministeriumssprecher Steffen Streu in Potsdam. Das Land Brandenburg werde sich einem Antrag des Landes Bremen anschließen, der eine Zulassung der Gefährte auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ablehne.

 

Das Ministerium hatte Anfang April erklärt, kleine Tretroller mit E-Motor könnten eine Gefahr für Fußgänger darstellen, es sei aber auch ein umweltfreundliches Verkehrsmittel. Der Bundesrat soll am 17. Mai über einen Vorschlag von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) entscheiden.

An diesem Dienstag berät der Verkehrsausschuss der Länderkammer. Am 17. Mai soll dann das Plenum der Länderkammer über die Verordnung abstimmen. Bisher gibt es teils Sicherheitsbedenken wegen der Gehweg-Nutzung.

Bundesverkehrsminister will E-Tretroller zulassen

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat für eine baldige Zulassung von E-Tretrollern geworben und die Regeln gegen Bedenken verteidigt – vor allem zum Fahren auf Gehwegen. Die dazu geplante Verordnung solle „einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der Einführung neuer Mobilitätslösungen und der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer“ schaffen, heißt es in einem Brief des Ressorts an die Verkehrsminister der Länder.

Das Bundesministerium erläuterte in dem Schreiben, Gehwege gehörten zu allererst den Fußgängern. Zur Lebenswirklichkeit gehöre aber auch eine „Vielzahl anderer Nutzungsformen“ – durch radfahrende Kinder, teils begleitet von Erwachsenen, Jogger und andere. Daher gelte für alle das Gebot größtmöglicher Rücksichtnahme, was für E-Tretroller Schrittgeschwindigkeit bedeute. Wo geboten, könne es vor Ort zudem Beschränkungen geben, etwa in engen Bereichen von Fußgängerzonen.

Ab zwölf km/h müssen E-Tretroller auf die Straße

Vorgesehen ist, dass E-Roller, die weniger als zwölf Kilometer pro Stunde schaffen, in der Regel Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege benutzen sollen. E-Tretroller, die schneller als zwölf km/h sind, sollen auf Radwege und Radfahrstreifen. Das Ministerium verteidigte in dem Schreiben an die Länder zudem, dass die langsameren Tretroller ab zwölf km/h und die schnelleren ab 14 Jahre zugelassen werden sollen. Ein völliger Verzicht auf Altersvorgaben wäre „ebenso unangemessen wie allzuhoch gegriffene Mindestalter“. Wie für elektrisch unterstützte Räder (Pedelecs) solle auch kein Mofa-Führerschein erforderlich sein.

Der Fußgänger-Lobbyverein Fuss kritisierte mit Blick auf den Brief des Bundes, der Minister schlage Warnungen aller Unfall-Experten in den Wind. „Jetzt müssen die Bundesländer ihn zurück auf den Boden der Tatsachen holen.“