Die Landesbeauftragte für Tierschutz hat ein Prüf- und Zulassungsverfahren für den Verkauf von tierschutzwidrigem Zubehör gefordert – und bringt ein Verkaufsverbot ins Spiel.

Stuttgart - Vor dem Gassigehen Bello noch schnell ein Elektrohalsband anziehen, damit er spurt? Tierhalter können solche Artikel im Handel einkaufen und Händler in Deutschland für den Verkauf nicht bestraft werden. Die Landesbeauftragte für Tierschutz, Julia Stubenbord, will das ändern. Sie hat jetzt ein Prüf- und Zulassungsverfahren für den Verkauf von tierschutzwidrigem Zubehör gefordert. Auch ein sanktionierbares Verkaufsverbot müsse eingeführt werden, teilte Stubenbord am Dienstag mit.

 

Das Tierschutzgesetz verbietet die Anwendung von Elektrohalsbändern. Dennoch sind sie im Handel erhältlich. Sie führen dem Tier Stromimpulse zu, was manche Halter den Angaben nach zur Bestrafung nutzen. Dagegen verursachen Stachelhalsbänder Schmerzen durch Zug an der Leine.

Katzen unter Zwang gebadet

Stubenbord kritisierte zudem eine mangelnde Sachkunde seitens der Tierhalter. Immer häufiger würden beispielsweise Katzen unter Zwang gebadet, obwohl das erheblichen Stress für die Tiere bedeute und medizinisch nicht notwendig sei. Die Katzen werden dafür in Badebeutel gesteckt, um Kratzen und Beißen zu verhindern, und sowohl beim Bad als auch in der Wohnung mit Krallenschutzkappen versehen, um die Möbel zu schützen.

Auch Hundeboxen für den Innenraum sind nach Einschätzung Stubenbords nicht artgerecht. Hunde würden beispielsweise oft wegen mangelnden Stubenreinheit darin eingesperrt. Laut Stubenbord sehen solche Käfige oft wie geschmackvolle Möbel aus, bedeuten aber Stress für die Tiere, weil sie Licht, hohen Temperaturen oder Lautstärke nicht ausweichen können.