Er ist das Symbol für die Krankmeldung am Arbeitsplatz: Der „gelbe Schein“. Doch damit wird bald Schluss sein. Ab 2021 soll die Arbeitsunfähigkeit elektronisch übermittelt werden.

Berlin - Der „gelbe Schein“ zur Krankmeldung soll bald der Vergangenheit angehören. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der ein elektronisches Meldeverfahren anstelle der bisherigen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vorsieht. Ab 2021 sollen die gesetzlichen Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung informieren. 

 

Durch die Digitalisierung des Krankenscheins will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die Unternehmen und ihre Mitarbeiter entlasten. Ein bereits beschlossenes Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht zudem vor, dass die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ab 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital geschickt werden sollen. Dadurch werden die Patienten entlastet. Bislang müssen die Versicherten die Bescheinigung sowohl an den Arbeitgeber als auch an die Kasse in Papierform schicken.