Der Wahlkampf zur Bundestagswahl am 26. September ist in vollem Gange. Der Begriff der „Bürgerversicherung“ kehrt zurück. Die Grünen, die SDP und die Linken sind dafür. Aber was würde das bedeuten?

Das Grundkonzept: Alle Menschen werden zu einheitlichen Bedingungen krankenversichert. Dies ist aktuell in Deutschland nicht der Fall. Wir haben gesetzliche und private Krankenversicherungen. Privat versichern können sich Beamte, Selbstständige, Studenten oder Arbeitnehmer, die entsprechend verdienen. Hier liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem Bruttojahresgehalt von über 64.350 Euro. All diejenigen gelten als nicht versicherungspflichtig. Das bringt Vorteile mit sich. Manche medizinischen Leistungen werden nur von privaten Kassen übernommen. Und man kennt die Situation, dass Privatpatienten bevorzugt werden, weil die Ärzte meist an ihnen besser verdienen.

 

Das Verhältnis stellt sich in Deutschland folgendermaßen dar: 90 Prozent sind gesetzlich, 10 Prozent privat versichert. Bei einer Bürgerversicherung würde ausnahmslos jeder Bürger (unter Einbeziehung aller Einkunftsarten) seinen Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung leisten. Daraus soll folgen, dass jeder Bürger im Versicherungsfall die gleiche Leistung in Anspruch nehmen könnte. Dies im Leistungsbereich der Grundversorgung. Medizinische Sonderleistungen über diese hinaus würden wohl weiterhin durch private Zusatzversicherungen möglich sein.

Dafür und damit gegen die sogenannte „Zwei-Klassen-Medizin“ sind im aktuellen Wahlkampf die Grünen, die SDP und die Linke. Die Bürgerversicherung wurde erstmals 2002 in die öffentliche Diskussion gebracht. Deutschland ist seit 2006 das einzige EU-Mitgliedsland, in dem es neben der sozialen Krankenversicherung eine private Vollkrankenversicherung für einen beschriebenen Teil der Bevölkerung gibt. Ob dieses Konzept eines solidarischen Sozialversicherungssystems zu einer fairen Finanzierung und einer letztendlich besseren Gesundheitsversorgung führt, ist nicht klar.