Im Dezember erhalten endlich auch Rentner die Energiepauschale ausbezahlt. Aber werden Ehepaare dabei doppelt bedacht?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

In der Zeit zwischen dem 01. und 15. Dezember wird die Energiepauschale von den Rentenzahlstallen an die Rentner im Land ausgezahlt. Eine der brennendsten Fragen dabei ist, ob pro Haushalt oder Person ausgezahlt wird.

 

Energiepauschale pro Person oder Haushalt?

Das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) hat auf seiner Webseite klargestellt: Die Energiepauschale wird pro Person ausbezahlt. Ehepaare, bei denen beide Partner Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte haben, bekommen insgesamt 600 Euro.

Lesetipp: Wie muss man die Energiepauschale versteuern?

Was, wenn man die Energiepauschale nicht erhält?

Anspruchsberechtigte, welche die Energiepauschale im Dezember fälschlicherweise nicht erhalten, können laut BMAS einen Antrag auf eine nachträgliche Auszahlung stellen. Der Antrag muss zwischen dem 9. Januar und 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum gestellt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, von welcher Rentenzahlstelle die Rente ausbezahlt wird. Ansprechpartner ist die Deutsche Rentenversicherung.