Viele Studierende haben die Energiepauschale bereits letztes Jahr bekommen, weil sie neben dem Studium gejobbt haben. Können sie das Geld doppelt erhalten?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Als am 15. März das Antragsformular für die Energiepauschale für Studierende endlich online ging, war die Webseite einmalzahlung200.de zeitweise überlastet. Es kam bisweilen zu langen Wartezeiten. Kein Wunder, denn immerhin mussten die Studenten im Land lange auf diesen Tag warten. Doch was, wenn man bereits im letzten Jahr 300 Euro bekommen hat? Kann man die doppelte Energiepauschale behalten?

 

Energiepauschale doppelt erhalten

Das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt auf seiner Webseite, dass Studierende auch dann die Einmalzahlung von 200 Euro erhalten, wenn sie im letzten Jahr als Arbeitnehmer bereits 300 Euro bekommen haben. Das bestätigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung in dem offiziellen FAQ zur Einmalzahlung: „Studierende, die erwerbstätig sind und die Energiepauschale von 300 Euro für Erwerbstätige erhalten haben, können auch die Einmalzahlung von 200 Euro erhalten.“ Wer im letzten Jahr neben dem Studium gejobbt hat, hat also Glück und kann die Energiepauschale doppelt erhalten.

Besteuerung der Einmalzahlung

Die Einmalzahlung über 200 Euro ist steuerfrei und wird bei der Berechnung einkommensabhängiger Leistungen, Sozialleistungen und Sozialversicherungsbeiträgen nicht berücksichtigt. Außerdem wird sie bei der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe nicht einbezogen werden und vor Pfändungen geschützt sein. Studierende müssen sich also keine Gedanken darüber machen, wie sie die Einmalzahlung versteuern.

ABER: Wer im letzten Jahr auch die 300 Euro von seinem Arbeitgeber erhalten hat, muss gegebenenfalls Steuern zahlen. Und zwar dann, wenn sein Einkommen im Jahr 2022 insgesamt über dem Steuerfreibetrag von 10.347 Euro lag. Für Verheiratete liegt der Freibetrag für 2022 bei der doppelten Summe, also 20.694 Euro. Lag das Einkommen im Jahr 2022 mit der Energiepauschale aber unter den genannten Beträgen, fallen keine Steuern auf die 300 Euro an.