Im Fall des im Koma liegenden britischen Jungen Archie hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine vorläufige Maßnahme am Mittwochabend abgelehnt.

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) will sich in den Fall um den unheilbar kranken Archie aus Großbritannien nicht einmischen. Am Mittwoch habe der Präsident des EGMR entschieden, die beantragte einstweilige Anordnung nicht zu erlassen, teilte der Gerichtshof am Abend mit.

 

Trotz Niederlagen in allen Instanzen der britischen Justiz wollen die Eltern des zwölfjährigen Jungen die Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen nicht akzeptieren. Wenige Stunden vor der für Mittwoch geplanten Abschaltung der Geräte hatten die Anwälte der Familie einen Antrag beim EGMR in Straßburg eingereicht, wie die britische Nachrichtenagentur PA gemeldet hatte. Man hoffe und bete nun für eine positive Entscheidung des Gerichts, sagte Archies Mutter. „Wir werden Archie bis zum bitteren Ende nicht aufgeben.“

Junge liegt im Koma

Der zwölfjährige Junge hat sich bei einem häuslichen Unfall im April schwere Hirnverletzungen zugezogen - womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Er liegt seither im Koma. Die Geräte, die den Jungen in einem Londoner Krankenhaus am Leben halten, sollten eigentlich am Mittwoch abgeschaltet werden.

Im Kampf um das Leben ihres Sohnes sind Archies Eltern in allen gerichtlichen Instanzen gescheitert. Der Supreme Court - das oberste britische Gericht - lehnte am Dienstag einen Antrag ab, mit dem die Eltern die Fortführung der lebenserhaltenden Maßnahmen erwirken wollten. Die Richter am Supreme Court erklärten, da es keine Aussicht auf eine wirkliche Genesung gebe, würden die lebenserhaltenden Maßnahmen nur „das Sterben verlängern“.

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Großbritannien. Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Maßnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das in Deutschland der Fall wäre. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen dabei nicht im selben Maße berücksichtigt. Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden oft Richter auf Empfehlung von Medizinern.