Oberbürgermeister Boris Palmer will 550 Baulücken in der Unistadt schließen und notfalls die Grundstückbesitzer enteignen. Die ersten Briefe an die Eigentümer sind schon abgeschickt. Das Baugebot stößt im Gemeinderat auf Widerstand.

Tübingen - Das Wort Enteignung hat Boris Palmer mit Absicht vermieden. In dem dreiseitigen Schreiben, das dieser Tage bei den Eigentümern von baureifen Grundstücken in Tübingen ankommt, umschifft der Oberbürgermeister das Reizwort. Zu viel Ärger hat es ihm bisher eingebracht, zu viel Widerstand aus den Reihen des Gemeinderats. „Wir sind uns alle einig, innerstädtische Baulücken schließen zu wollen“, sagt Palmer, „nur über das richtige Instrument herrscht Unklarheit.“

 

Weil rund 550 Grundstücke im Zentrum Tübingens und vor allem in seinen Ortsteilen brach liegen, geht die Kommune nun entschieden gegen die Eigentümer vor. Ihnen wird in dem städtischen Schreiben mit einem Baugebot gedroht. Boris Palmer beruft sich auf das Baugesetzbuch, dessen Paragraf 176 als letztes Mittel die Enteignung vorsieht. Vier Jahre haben die Eigentümer Zeit, um Wohnraum auf ihrem Grundstück zu schaffen oder das Gelände zu verkaufen – an Privatleute oder zum Verkehrswert an die Stadt. Die Richtwertkarte könnte im Internet jederzeit eingesehen werden, schreibt Palmer und erinnert daran, dass angesichts der knappen Baulands in Tübingen die Baulückenschließung vordringlich sei. Bauunwillige Grundstückseigentümer müssten mit einem Anhörungsverfahren rechnen. Wenn sie nicht kooperieren, könnte ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro auf sie zukommen und letztlich der Zwangsverkauf an die Stadt.

Wo Wohnungsnot herrsche, habe die Sozialpflicht Vorrang

Von einem Zielkonflikt spricht Boris Palmer. Einerseits schütze das Grundgesetz das Eigentum, andererseits unterliege es nach Artikel 14 des Grundgesetzes einer Sozialbindung. „Wenn ausreichend Wohnraum vorhanden ist, kann man ein Grundstück auch mal für den Enkel liegen lassen“, stellt der Oberbürgermeister klar. Doch wenn die Menschen keine Wohnungen mehr fänden, dann habe die Sozialpflicht Vorrang. Letztlich geht Palmer aber nicht davon aus, dass es in Tübingen zu Enteignungen kommen wird.

Bereits vor zehn Jahren hat Palmer die Baulücken-Eigentümer in einer ersten Runde angeschrieben, damals mit der Bitte zu bebauen oder ihr Grundstück zu verkaufen. Die Aktion hatte durchaus Erfolg: ein Viertel der Flächen bietet mittlerweile Wohnraum. Die 550 verbliebenen Grundstücke sind häufig im Besitz älterer Menschen, wie Palmer bestätigt. „Der Altersdurchschnitt ist 70 plus“, etwa jeder Zehnte wohne nicht einmal in Tübingen. Den Verdruss all jener, die den Bauplatz für ihre Nachkommen vorgesehen haben, versucht Palmer mit einem Angebot zu dämpfen. Wer an die Stadt verkaufe, dem würde 25 Jahre lang eine Erstzugriffsrecht auf städtische Grundstücke im Verkauf zugesichert werden.

Drei Fraktionen lehnen das Baugebot ab

Nachdem es zeitweise eine Rückendeckung des gesamten Tübinger Gemeinderats gab, lehnen die CDU, die Tübinger Liste und die FDP nun einen Bauzwang mit angedrohter Enteignung ab. Die drei Fraktionen fordern die Stadtverwaltung auf, „von einem undifferenzierten Umgang mit dem Instrument des Baugebots Abstand zu nehmen“. Beratung statt Einigung sei das Gebot der Stunde. Um Wohnraum zu schaffen, gebe es geeignetere Mittel als die schnellere Umsetzung neuer Bebauungspläne oder die Lockerung der Beschränkungen bei Dachausbauten. Zudem würde das angedrohte Baugebot nicht zu günstigem Wohnraum führen. Im Regelfall entstünden hochpreisige Wohnungen, denn die Kommune könne bei bestehendem Baurecht nicht gegensteuern. Kritiker des Baugebots prognostizieren zudem langwierige juristische Prozesse und erheblichen Widerstand der Grundstückbesitzer.

Juristisches Tauziehen hält Palmer allerdings nicht von seinem Vorhaben ab. „Dort, wo städtebauliche Missstände herrschen, ist das Baugebot wasserdicht.“ Bemerkenswert findet der OB allerdings, dass andere Kommunen nicht seinem Beispiel folgen: „In Baden-Württemberg gibt es sicherlich 100 000 baureife Grundstücke.“ Das sei viel ungenutzter Wohnraum.