Der Ansatz von Justizministerin Katarina Barley in der Wohnungspolitik ist vernünftig und nützt am Ende allen: Verkäufern, Käufern sowie Maklern, meint unser Kommentator Thorsten Knuf.

Berlin - Wenn Sozialdemokraten in diesen Tagen auf Wahl-Umfragen schauen, so stellt sich bei ihnen häufig das Gefühl ein, dass sie mit ihrem neuen Kurs auf Bundesebene richtig liegen. Die Wähler finden offenbar Geschmack an der großen Linkskurve, die die Genossen gerade fahren. Zu den neuen, linken Themen gehören die Grundrente für Bezieher niedriger Einkommen und die Abkehr von Hartz IV. Jetzt hat die SPD nachgelegt und ihre Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz vorgeschickt. Katarina Barley will Käufer von Wohnimmobilien finanziell entlasten und das so genannte Bestellerprinzip für Makler-Dienstleistungen ausweiten. Barley hat vor allem Familien im Blick, die ein Eigenheim erwerben sowie Menschen, die mit dem Kauf einer Wohnung etwas für die Altersvorsorge tun wollen.

 

Normales Prinzip in der Marktwirtschaft

Das Bestellerprinzip sieht vor, dass diejenige Vertragspartei den Makler bezahlen muss, die ihn beauftragt hat. Bisher ist es in der Regel so, dass die Käufer zur Kasse gebeten werden – zumindest teilweise. In Zeiten von Wohnungsmangel und explodierenden Immobilienpreisen sind sie die schwächsten Figuren im Spiel.

Barleys Ansatz ist vernünftig: Wer bestellt, bezahlt. Das ist ein normales Prinzip in der Marktwirtschaft. Natürlich lässt sich auch mit Bußgeldern nicht verhindern, dass einige Verkäufer und Makler versuchen werden, Regeln mit Tricks zu umgehen. Weil Verkäufer aber davon ausgehen müssen, dass sie zumindest auf einem Teil der Maklercourtage sitzenbleiben, werden sie mehr Wert auf eine hochwertige Dienstleistung und einen angemessenen Preis dafür legen. Das wird den Wettbewerb in der Makler-Branche anheizen und am Ende allen nützen: Verkäufern, Käufern und auch Vermittlern, die ihre Kunden ernst nehmen und nicht nur aufs schnelle Geld aus sind.

thorsten.knuf@stzn.de