Zur Entschädigung für den Tunnelbau beim Bahnprojekt Stuttgart 21 gibt es zwei Gutachten. Nur eines davon kann richtig sein.

Stuttgart. - Bereits im Oktober 2012 hat die Deutsche Bahn AG ein auf die speziellen Verhältnisse des Tunnelbaus in Stuttgart gestricktes Entschädigungsgutachten vorgelegt. Es gilt für immerhin rund 3000 von Stuttgart 21 betroffene Eigentümer. Grundlage des Gutachtens sind die von der Stadt jährlich fortgeschriebenen Bodenrichtwerte für Gebiete gleicher Lage und Bebaubarkeit, nicht aber einzelne Grundstückswerte. Im März 2014 zeigte sich im Fall der Landeswasserversorgung, dass das für die Masse gedachte Verfahren nicht in jedem Einzelfall passt. Die spezifische Betrachtung ergab eine bis zu 150 Prozent höhere Entschädigung.