Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beiträge der Kammern in Braunschweig und Lüneburg-Wolfsburg als rechtswidrig eingestuft. Nach dieser Entscheidung könnten auch die Verfahren der IHK Stuttgart und der IHK Heilbronn wieder in Gang kommen.

Wirtschaft: Ulrich Schreyer (ey)

Stuttgart - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beiträge der Industrie- und Handelskammern (IHK) Braunschweig und Lüneburg-Wolfsburg in verschiedenen Jahren als rechtswidrig eingestuft. Die Rücklagen und das Eigenkapital seien überhöht gewesen, teilt das Bundesverwaltungsgericht mit. Bei beiden Kammern hatten Mitglieder gegen die Beiträge für die Jahre 2011, 2014 und 2016 geklagt.

 

Mit der Entscheidung aus Leipzig könnten auch die Verfahren der Industrie- und Handelskammern Stuttgart und Heilbronn vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wieder in Gang kommen. Dieses war bis zu einem Urteil einer höheren Instanz auf Eis gelegt worden. Vor dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof wenden sich die IHK Stuttgart und die IHK Heilbronn gegen eine Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts. Dieses hatte im November 2018 den Klagen von Kammerkritikern gegen Beitragsbescheide Recht gegeben. Die Stuttgarter IHK wollte vor einer Stellungnahme erst die schriftliche Urteilsbegründung des abwarten.

Wegweisendes Urteil

Ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts erklärte, die Leipziger Entscheidung sei ein Grundsatzurteil, auf das sich auch andere Kläger berufen könnten. Den Kammern stehe aber der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe offen. Die Bildung von Vermögen sei den Kammern gesetzlich verboten, heißt es in der Mitteilung. Rücklagen dürften nur „für einen sachlichen Zweck im Rahmen der zulässigen Kammertätigkeit“ gebildet werden. Auch der Umfang der Rücklagen müsse diesem Zweck dienen. Die Prognose des Mittelbedarfs müsse im Rahmen des Haushaltsrechts erfolgen und möglichst präzise geschätzt werden. Keine Aussage treffen die Richter zu der Frage, ob die Kammern möglicherweise Beiträge zurückzahlen müssen.

Kritiker: Beiträge zurückzahlen

Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des kammerkritischen Bundesverbands für freie Kammern, sagte unserer Zeitung, eine Rückerstattung von Beiträgen sei nach diesem Urteil „zwingend geboten“. Clemens Morlok von der Stuttgarter Kakteengruppe begrüßte das Urteil. Auch in Stuttgart müsse die Ausgleichsrücklage für einen bestimmten Zweck gebildet und zeitlich begrenzt werden. Als Beispiel nannte er die damalige Rücklage für das neue Kammergebäude. „Jetzt müsste das Verfahren in Mannheim weitergehen“, sagte Morlok. Michael Zeinert, der Hauptgeschäftsführer der IHK Lüneburg-Wolfsburg erklärte, man werde die schriftliche Begründung des Gerichts analysieren und bei der Wirtschaftsplanung umsetzen. Zeinert wies darauf hin, die Kammern müssten sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch für schlechtere Zeiten wappnen. Die Beitragsbescheide, gegen die geklagt worden sei, werde die Kammer aufheben. Dabei handele es sich um ein Volumen von knapp über 10 000 Euro.

Nach Einschätzung von Florian Löbermann, Hauptgeschäftsführer der IHK Braunschweig, bringe das Urteil mehr Klarheit für die Zukunft. Die Spitzenorganisation der Kammern, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), erklärte, nach der schriftlichen Urteilsbegründung würden die Kammern die rechtlichen Fragen bei der Beitragserhebung prüfen.