Der Einzelhändler soll seine Marktmacht missbraucht haben, um nach der Übernahme von Plus im Jahr 2009 günstigere Konditionen bei seinen Lieferanten durchzusetzen – das OLG Düsseldorf sieht das anders.

Stuttgart - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamts zu sogenannten Hochzeitsrabatten aufgehoben. Die Wettbewerbshüter hatten dem größten deutschen Lebensmittelhändler Edeka im Jahr 2014 vorgeworfen, seine Marktmacht missbräuchlich eingesetzt zu haben, um bessere Einkaufskonditionen gegenüber etlichen Lieferanten durchzusetzen. Der Vorwurf bezog sich auf Verhandlungen infolge der Übernahme des Discounters Plus im Jahr 2009 und wurde stellvertretend für diese am Beispiel von vier Sektherstellern untersucht. Die günstigeren Einkaufspreise, die der Hamburger Genossenschaftsverbund nach dem Zusammenschluss erhalten hat, werden in der Branche als Hochzeitsrabatte bezeichnet.

 

In der Verhandlung vor dem OLG ging es nicht darum, ob Edeka diverse Nachlässe und Sonderzahlungen bekommen hat, sondern wie es dazu kam. „Entgegen der Annahme des Bundeskartellamtes konnte der Senat nicht feststellen, dass Edeka nach der Übernahme von rund 2300 Plus-Filialen unter Ausnutzung einer besonderen Marktmacht u. a. Rabatte und verbesserte Zahlungsziele von vier Sektherstellern gefordert hatte“, erklärte der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen. Die mit den Lieferanten vereinbarten Hochzeitsrabatte seien vielmehr das Ergebnis von Verhandlungen zwischen annähernd gleich starken Parteien gewesen. Dies habe die Vernehmung zahlreicher Zeugen, darunter auch der Verhandlungsführer der Sekthersteller, ergeben.

Edeka begrüßt die Entscheidung der Richter

Der Edeka-Verbund begrüßte das Urteil: „Mit der heutigen Entscheidung steht fest, dass unsere Verhandlungen mit Lieferanten nach der Plus-Übernahme 2009 korrekt und rechtmäßig abgelaufen sind.“ Die Hamburger seien immer der festen Überzeugung gewesen, in vollem Einklang mit dem Kartellrecht, fair verhandelt zu haben. „Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf stärkt den funktionierenden Wettbewerb in Deutschland und schafft mehr Rechtssicherheit für faire Verhandlungen zwischen Handel und Industrie.“ Kartellamtschef Andreas Mundt kritisierte: „Die Entscheidung des Oberlandesgerichts nimmt stark auf den konkreten Einzelfall Bezug, gleichwohl könnte sie auch darüber hinaus den Anwendungsbereich der kartellrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Lieferanten gegenüber marktmächtigen Händlern spürbar einengen.“

In einem Bericht der Kartellhüter aus dem Jahr 2014 heißt es, Edeka habe im Nachgang der Plus-Übernahme Sonderkonditionen von rund 500 Lieferanten gefordert. Dazu gehörten günstigere Bezugskonditionen, längere Zahlungsziele sowie die Zahlung von Prämien ohne offensichtliche Gegenleistung unter Titeln wie „Synergiebonus“ oder „Partnerschaftsvergütung“. Der Richterspruch müsse nun eingehend daraufhin analysiert werden, „ob sich auf Grundlage dieser Auslegung die Zielrichtung des Gesetzgebers, in Einkaufsverhandlungen marktmächtigen Händlern Grenzen zu setzen, noch erreichen lässt“. Erst dann würde entscheiden, ob Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt würden. Das OLG lässt keine Revision gegen das Urteil zu, weshalb das Kartellamt zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen müsste.

Markenverband kündigt Anfechtung des Urteils an

Auch der am Verfahren beteiligte Markenverband kritisierte das Urteil: „Mit seiner heutigen Entscheidung versetzt das OLG Düsseldorf allen Anstrengungen, ein faires Miteinander in den Wertschöpfungsketten zu erreichen, einen schweren Schlag.“ Christian Köhler, der Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, kündigte an, darauf hinwirken zu wollen, „dass dieses unbefriedigende Ergebnis vom Bundesgerichtshof korrigiert wird“.

Das Urteil habe auch Konsequenzen für das Ministererlaubnisverfahren zur Edeka-Tengelmann-Fusion. Köhler forderte den zuständigen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am Mittwoch dazu auf sicherzustellen, „dass eine Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka nicht faktisch wieder von den Lieferanten bezahlt wird“. Gabriel muss in Kürze darüber entscheiden, ob er das Veto des Bundeskartellamts gegen die Übernahme kassiert und damit den Weg für Edeka frei macht.