Das Stuttgarter Landessozialgericht mag eine hehre Absicht verfolgen, indem es einer behinderten Frau die Rundfunkgebühren nicht erlässt. In der Praxis wird sie damit zu ihrem Glück gezwungen , kommentiert Verena Mayer.

Region: Verena Mayer (ena)

Stuttgart - Wie viel Genuss bietet ein Kinofilm wohl noch, wenn einer der Zuschauer plötzlich schreit und sich partout nicht beruhigen lässt? Korrekt: Nicht viel! Doch genau das wäre die Konsequenz des Urteils des Landessozialgerichts. Die Allgemeinheit muss „krankheitsbedingte Störungen“ hinnehmen, alles andere wäre Diskriminierung.