Entwicklungsminister Gerd Müller schreibt die Menschenrechte in der Produktion von Waren groß. Achten Unternehmen nicht freiwillig darauf, soll eine gesetzliche Regelung kommen.

Berlin - In unserer Schokolade oder der Tasse Kaffee steckt noch immer Kinderarbeit“, sagte Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) unlängst in seiner Rede beim Zukunftsforum „Globalisierung gerecht gestalten“. „Unternehmen müssen sicherstellen, dass in Lieferketten Menschenrechte eingehalten werden.“ Vor wenigen Wochen ist der Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz aus dem Entwicklungsministerium an die Öffentlichkeit gedrungen. Käme es zu einem solchen Gesetz, müssten Unternehmen in Zukunft gewährleisten, dass ihre Produkte auch im Ausland fair produziert werden. Im Moment gibt es entsprechende Verpflichtungen nur auf freiwilliger Basis.

 

Jetzt sollen Taten folgen

Beim G-20-Gipfel haben die teilnehmenden Regierungen sich schon 2017 zu wirksamen Maßnahmen gegen Kinder- und Zwangsarbeit bekannt. Jetzt könnten konkrete Taten folgen. Die Bundesregierung überprüft derzeit in einem Verfahren, inwieweit Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten tatsächlich ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Unternehmen sollen dabei darlegen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben und ob diese erfolgreich waren. Viele Unternehmen behaupten dem Entwicklungsminister zufolge, dass sie die Bedingungen in ihren Produktionsstätten nicht kontrollieren könnten. „Das lasse ich nicht mehr gelten“, so Müller. „Wenn wir Ende des Jahres zum Ergebnis kommen, dass die freiwilligen Ansätze nicht ausreichen, werden wir die großen Unternehmen gesetzlich in die Pflicht nehmen – am besten auf europäischer Ebene, wenn erforderlich, aber auch national.“

Unternehmen erwarten Rechtssicherheit

Eine gesetzliche Regelung könnte sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auswirken. Allerdings gibt es laut Ute Vogt, die für die SPD im Entwicklungsausschuss sitzt, auch Betriebe, die eine einheitliche Gesetzgebung begrüßen würden, weil sie zu mehr Rechtssicherheit und gleichen Bedingungen für alle führen würde. „Wir dürfen nicht zulassen, dass in Europa ein Flickenteppich aus unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen entsteht“, warnte auch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) deshalb während des Zukunftsforums. Das Thema faire Lieferketten stehe bei ihm ganz oben auf der Agenda für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020.

Das mögliche Wertschöpfungskettengesetz erntet schon jetzt Kritik. Christoph Hoffmann, der entwicklungspolitische Sprecher der FDP, hält es für ein „Bürokratiemonster“. „Es ist nicht realistisch, eine Prüfung bis aufs letzte Glied der Lieferkette durchzuführen“, äußerte er sich gegenüber unserer Zeitung. Je komplexer das Produkt sei, desto schwerer sei es nachzuweisen, wo welches Teil unter welchen Bedingungen produziert wurde. Das hält Ute Vogt für eine faule Ausrede der Unternehmen: „Bei einem Pkw können Sie die Herkunft jeder einzelnen Schraube nachverfolgen,“ sagt sie. Bis jetzt hätten viele Unternehmen nur kein wirtschaftliches Interesse daran gehabt, ihre Produktionsketten zu überprüfen. Sie findet: „Es ist eine Frage des Willens.“

Grünen zweifeln an Durchsetzungskraft des Ministers

„Der Gesetzentwurf könnte Müllers erster Schritt vom Ankündigungsminister zum Anpacker werden“, hofft Uwe Kekeritz, Grünen-Sprecher für Entwicklungspolitik. Er zweifelt aber daran, ob dem Minister eine Umsetzung gelingt. „Bislang hat es Müller nicht geschafft, in der Regierung Bündnisse zu schmieden und sich am Kabinettstisch durchzusetzen.“ Christoph Hoffmann dagegen hält eine freiwillige Zertifizierung auf EU-Ebene für zielführender als gesetzlichen Zwang. Er setzt auf die Moral der Kunden: „Eine öffentlich einsehbare „Blacklist“ von Fabriken und Zulieferern, die Menschenrechte massiv verletzen, würde Unternehmen und Konsumenten in Europa als Orientierung nützen und so effektiv zum Schutz von Menschenrechten beitragen“, meint er. Otto Geiß, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, fordert „einheitliche Spielregeln weltweit“, damit Menschenrechte eingehalten werden und der faire wirtschaftliche Wettbewerb garantiert ist.

Im Herbst dieses Jahres werden die Ergebnisse des Prüfungsverfahrens der Regierung erwartet. Kommt sie zu dem Schluss, dass die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen nicht ausreichen, könnte ein Gesetz für faire Lieferketten noch in dieser Legislaturperiode eingebracht werden.