Ein Gutachten offenbart nebenbei, dass die Genehmigung und Kontrolle der verhängnisvollen Geothermie-Bohrungen überaus lax gehandhabt wurden. Hinweise auf Nachlässigkeiten gab es schon früher.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Böblingen - Die Unstimmigkeiten beginnen bei der Grundlage. Amtlich ist für Erdwärme-Bohrungen das sogenannte Lufthebeverfahren vorgeschrieben, aber damit „ist meines Wissens in ganz Baden-Württemberg keine Erdsonde gebohrt worden“, sagt Frank Burkhardt. Das Verfahren tauge ausschließlich für größere Querschnitte wie Brunnen. Burkhardt betreibt in Neuweiler bei Calw ein Bohrunternehmen. In diesem Fall spricht er für den Bundesverband Geothermie. Die Amtsleute hätten „das Richtige gemeint, aber das Falsche hingeschrieben“.

 

Fritz Ott kommt zu einem harscheren Urteil: „Die hatten keine Ahnung.“ Nach seiner Auffassung hätten die verhängnisvollen Erdwärmebohrungen in Böblingen nie genehmigt werden dürfen, jedenfalls nicht ohne vorherige Probebohrungen. Ott wohnt in einem der rund 200 Häuser, die wegen Erdhebungen von Rissen durchzogen sind. Er hievt zwei Aktenordner auf den Tisch und bemüht Paragrafen von der Landkreisordnung bis zum Lagestättengesetz. Solche Lektüre war ihm ein Berufsleben lang Pflicht. Bis zu seiner Pensionierung urteilte Ott als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart.

Der Landrat hatte das Gutachten präsentiert – erfreut

Im Februar hatte der Landrat Roland Bernhard ein Gutachten des geologischen Landesamtes präsentiert – erfreut. Sechs Wissenschaftler waren zu dem Schluss gekommen, dass in Böblingen von drei statt zwei Hebungsgebieten auszugehen sei. In diesem Fall müsste die Allianz 15 statt zehn Millionen Euro Schadenersatz zugestehen. Bernhard forderte die Versicherung auf, „nicht länger rumzumachen“.

Nebenbei enthält die 194-seitige Expertise allerdings Passagen, die für seine Behörde, damals unter seinem Vorgänger Bernhard Maier und dessen Erstem Landesbeamten Wolf Eisenmann, peinlich werden können. Das Gutachten belegt eben auch, dass die Genehmigung und die Kontrolle der Bohrarbeiten überaus lax gehandhabt wurden. Was das Stuttgarter Regierungspräsidium bestätigt, wenn auch in der relativierenden Formulierung: „Im Rückblick muss festgestellt werden, dass seitens des Landratsamts nicht in allen Fällen die formalen Vorgaben zum Zulassungsverfahren umgesetzt wurden.“

Hinweise auf Nachlässigkeiten gab es schon früher

Hinweise auf Nachlässigkeiten waren schon in der Vergangenheit durchgesickert. Höchstens 99 Meter tief hätte die Firma Gungl unter den Bedingungen im Böblinger Untergrund bohren dürfen. Drei von 15 fehlerhaften Bohrungen stießen tiefer als 130 Meter vor. Zur Abdichtung der Bohrlöcher war sulfatbeständiger Zement vorgeschrieben. Dagegen verstieß Gungl in mindestens vier Fällen. Die Folge waren massive Probleme und Kostensteigerungen bei der Sanierung der Erdsonden, weil der Zement sich zu einer breiigen Masse zersetzt hatte. Den Kontrolleuren waren beide Verfehlungen des Unternehmens entgangen. Dies womöglich, weil „unklar ist, ob zur Zeit der Bohrausführung ein Geologe auf der Baustelle anwesend war“. So vermerkten es die amtlichen Gutachter. Den Geologen hatte das Landratsamt selbst zur Bedingung erklärt.

Laut Landratsamt waren 2011 erste Schadensmeldungen eingegangen, 2012 häuften sie sich. Im Februar 2013 informierte die Behörde das geologische Landesamt, erst im September die Öffentlichkeit. Jochen Weinbrecht, der damalige Leiter der Böblinger Wasserwirtschaftsabteilung, sagte in einem ARD-Interview: „Es war ein relativ schlankes Verfahren. Wir mussten als Behörde gar nicht genehmigen.“ Die Rechtslage sei damals eine andere gewesen. Dies war wohl ein Irrtum.

Das Wort „erlaubnisflichtig“ ist in Großbuchstaben fett gedruckt

2006 war die erste Bohrung niedergebracht worden. 2005 hatte das Umweltministerium, damals unter Tanja Gönner, einen „Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme“ herausgebracht. In ihm ist vermerkt, dass Bohrungen in Heilquellengebieten ausnahmsweise zulässig, in jedem Fall „erlaubnispflichtig“ seien. Das Wort ist in Großbuchstaben fett gedruckt. Einzelfallprüfung war vorgeschrieben. Böblingen liegt im Heilquellengebiet.

Bei genauer Lektüre der Unterlagen hätten Merkwürdigkeiten auffallen können. Gungl verpresste in sämtlichen Bohrlöchern weit mehr Zement als vorausberechnet. Der Ist- übersteigt den Sollwert um bis zu 65 Prozent. Gemäß eigenem Protokoll stieß die Firma in vier verschiedenen Bohrlöchern in der immer gleichen Tiefe und zum immer gleichen Datum auf Grundwasser. Grundsätzlich vermerken die Gutachter, dass „der Pflicht zur Überlassung der Bohrdokumentationen gegenüber dem geologischen Dienst nur bedingt nachgekommen“ worden sei.

Zu drei Bohrungen gibt es nicht einmal Aktenzeichen

Was nachsichtig formuliert ist. Tatsächlich waren die Unterlagen nur in einem Fall vollständig, in mehreren Fällen fehlten sie ganz. Zu drei Bohrungen gibt es nicht einmal ein Aktenzeichen. Bei zweien davon beruft sich das Landratsamt darauf, mündliche Genehmigungen erteilt zu haben. Zweimal begann Gungl zu bohren, bevor die Erlaubnis erteilt wurde.

Das geologische Landesamt zählt zum Freiburger Regierungspräsidium, aber die dortige Pressestelle verweist bei Fragen an die Kollegen in Stuttgart. Deren Antwort schließt mit dem Satz: „Nach Auskunft des LRA gegenüber dem RP Stuttgart als zuständige Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde lagen keine Gründe vor, die Anträge abzulehnen.“ Anders formuliert: Das Landratsamt bestätigt dem Landratsamt einwandfreie Arbeit.