Juristisch hat das Land die Reparatur der Geothermie-Schäden vorfinanziert, die andere verursacht haben. Es wäre aber ein fatales Signal, die Geschädigten in ihren im Wortsinn zerrissenen Häusern sitzen zu lassen.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Böblingen - Die eine Argumentation ist eine juristische, die andere eine politische. Das sagt der Böblinger Landrat Roland Bernhard, selbst Jurist, völlig zu Recht. Juristisch hat das Land die Reparatur von Schäden vorfinanziert, die andere verursacht haben, namentlich die Firma Gungl. Das Geld für die Sanierung der Bohrlöcher darf das Umweltministerium selbstredend zurückfordern. Politisch hingegen wäre es ein fatales Signal, dass nach einem zermürbenden Jahrzehnt die Erdwärme-Geschädigten in ihren im Wortsinn zerrissenen Häusern sitzen bleiben.

 

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Juristisch sprechen die Behörden sich überdies frei von jeder Schuld an den Erdhebungen. Als die Bohrungen beantragt wurden, war keine Genehmigung nötig. Wer bohren wollte, musste die Absicht mehr oder minder nur melden. Für diese Praxis war allerdings die Landesregierung politisch verantwortlich. In der Begeisterung für die umweltfreundliche Heiztechnik schoben die Regierenden alle Hindernisse und alle Bedenken beiseite, obwohl sattsam bekannt war, dass in der Region Stuttgart quellendes Gestein im Untergrund schwere Schäden verursachen kann.

Dass dies ein Fehler war, hat eben die Landesregierung eingestanden, wenn auch stillschweigend, indem sie die Vorschriften für Erdwärmebohrungen massiv verschärfte. Juristisch mag es bedenklich sein, die Steuerzahler haften zu lassen, um finanziellen Schaden von vergleichsweise wenigen abzuwenden. Politisch gebührt es sich hingegen, für Fehler einzustehen und für deren Folgen nicht Einzelne büßen zu lassen. Der Anstand gebietet es sowieso.