Das aus ehemaligen AfD-Stadträten bestehende Bündnis Zukunft Stuttgart (BZS) 23 ist mit seiner Wahlanfechtung und dem Antrag auf Aussetzung der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats gescheitert. Das Gericht urteilte eindeutig.

Stuttgart - Nach dem Regierungspräsidium Stuttgart hat auch das Verwaltungsgericht Stuttgart den Antrag der Gemeinderatsgruppe BZS 23 auf Aussetzung der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats zurückgewiesen. Das aus den früheren AfD-Stadträten Bernd Klingler und Heinrich Fiechtner bestehende Duo bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Kommunalwahl vom 26. Mai. Unter anderem hatte Fiechtner den Vorwurf erhoben, Mitarbeiter des Jugendamts hätten möglicherweise die Auszählung zuungunsten von BZS 23 manipuliert. Beweise für diese Behauptung blieb der Stadtrat freilich schuldig. BZS 23 hatten bei der Kommunalwahl rund 100 000 Stimmen für einen Sitz im neuen Kommunalparlament gefehlt, Klingler und Fiechtner gehören dem neuen Kommunalparlament nicht mehr an.

 

Überdies wird die Anfechtung damit gerechtfertigt, dass auf einigen nicht zur Verteilung vorgesehenen Wahlschein-Fehldrucken die FDP nicht aufgeführt war und in einem Wahlbezirk Stimmzettel gefehlt hätten, was manche Bürger vom Urnengang abgehalten habe.

Gericht weist Antrag auf einstweilige Anordnung als unbegründet ab

Das Regierungspräsidium als kommunale Aufsichtsbehörde hatte den Einspruch bereits am 8. Juli zurückgewiesen. Daraufhin beantragten Klingler und Fiechtner beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen den Bescheid. Das Gericht erklärte den Antrag in Teilen für zulässig, wies ihn aber als unbegründet ab. Unter Verweis auf das Kommunalwahlgesetz heißt es in dem Beschluss unter anderem: „Wenn die Wahl von der Wahlprüfungsbehörde (dem RP/Anmerk. d. Redaktion) nicht beanstandet wurde, ist die erste Sitzung des Gemeinderats unverzüglich nach Zustellung des Wahlprüfungsbescheids (. . . ) anzuberaumen.“ Die von den Antragsstellern vorgebrachten schwerwiegenden Mängel bei der Durchführung der Kommunalwahl seien nicht ersichtlich, heißt es in dem Bescheid weiter. Etwaige schwere Wahlfehler, die zu einer Ungültigkeit der Wahl führen könnten, müssten in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Klingler und Fiechtner könnten gegen diesen Beschluss binnen vier Wochen beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Beschwerde einlegen.