Weil der saarländische AfD-Spitzenkandidat Rolf Müller Orden mit Hakenkreuzen und andere Waren aus der NS-Zeit verkauft haben soll, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen ihn.

Saarbrücken - Der Verkauf von Orden mit Hakenkreuzen und Geldscheinen aus der NS-Zeit durch den saarländischen AfD-Spitzenkandidaten Rolf Müller hat die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Gegen den Politiker sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, teilte die Saarbrücker Behörde am Donnerstag mit. Es bestehe der Anfangsverdacht einer Straftat wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Müller tritt für die AfD bei der Landtagswahl im März 2017 als Spitzenkandidat an.

 

Der 65-Jährige verkauft die Orden und Geldscheine in seinem Antiquitätengeschäft in Saarbrücken. Seine Rechtfertigung: Er klebe die Hakenkreuze immer ab und präsentiere sie deshalb nicht öffentlich - er tue deshalb nichts Illegales. Müller erklärte, er erhalte solche Orden und Geldscheine gelegentlich mit Nachlässen.

Der Handel mit sogenanntem Lagergeld, das aus Konzentrationslagern der Nationalsozialisten stammt, ist nicht strafbar. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hingegen ist verboten. Darunter fallen auch Orden aus der NS-Zeit mit Hakenkreuzen.