Nach einem im Internet veröffentlichten rassistischen Video hat die Polizei im Norden des Landes fünf Wohnungen von Neonazis durchsucht.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Mosbach/Osterburken - Bei Durchsuchungen in der nordwürttembergischen Neonaziszene hat der Staatsschutz der Kriminalpolizei am Donnerstag Beweismaterial sicher gestellt. Unter anderem handele es sich um Datenträger, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und der Heilbronner Kripo.

 

Vor Weihnachten war im Internet ein martialisches Video aufgetaucht. Eine Gruppe Vermummter zieht nachts an Gleisen entlang bis zu einem Parkhaus. Bengalisches Feuer und Rauch hüllen die Szene in ein unheimliches Licht. Auf dem Parkdeck enthüllen die Männer ein Banner mit der Aufschrift „Migration tötet“. Die Polizei habe sofort nach dem Auftauchen des Videos, das mit einem Begleittext versehen war, Ermittlungen aufgenommen. Als Ort des Geschehens wurde Osterburken ausgemacht. Als Urheber hat sich eine Gruppe namens „Junge Revolution“ bekannt, der Schriftzug ist in dem Video zu sehen. Dabei handelt es sich um eine Gruppierung junger Neonazis, die sich an Formen der ebenfalls rechtsextremen „Identitären Bewegung“ orientieren.

Vorbild ist die Identitäre Bewegung

Man habe Wohnungen von fünf Beschuldigten im Neckar-Odenwald-Kreis, im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis durchsucht, erklärte die Staatsanwaltschaft. Unklar ist, ob der Spruch „Migration tötet“, den die NPD im Wahlkampf eingesetzt hatte, den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

Volksverhetzung oder zulässige Meinungsäußerung?

Die Gerichte urteilten dazu unterschiedlich. In Düsseldorf wurden die Plakate verboten, in Gießen und Potsdam erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hielt es in einem Beschluss (1 BvQ 45/19; 1 BvQ 46/19) für möglich, dass der Spruch durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein könnte. Voraussetzung sei, dass er nicht als Verächtlichmachung von Migranten, sondern als Kritik an der Flüchtlingspolitik zu verstehen sei.