Der von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für den Posten des Generalbundesanwalts vorgeschlagene Peter Frank hat eine so steile wie stetige Karriere in der bayerischen Justiz hinter sich. Er war erst Anfang März mit gerade mal 46 Jahren als neuer Münchner Generalstaatsanwalt und Nachfolger von Christoph Strötz in sein Amt eingeführt worden.

 

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) lobte Frank bei dieser Gelegenheit in höchsten Tönen: „In all Ihren bisherigen Funktionen haben Sie unter Beweis gestellt, dass brillanter juristischer Sachverstand, politisches Gespür, ausgeprägte Führungskompetenz und ausgezeichnete Begabung im Umgang mit Menschen einander nicht ausschließen.“ Allesamt Qualitäten, die dem künftigen obersten Anklagevertreter in seinem stark politisch geprägten Amt zugutekommen dürften.

Karriere bei der bayerischen Justiz

Frank begann seine Justizkarriere 1995 im bayerischen Justizministerium und absolvierte danach Stationen als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I, in der Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund sowie als Richter am Landgericht München I. Nach der Rückkehr zum bayerischen Justizministerium im November 2006 war er dort unter anderem in der Personalabteilung eingesetzt, deren Leiter er nach einer kurzen Übergangszeit als Richter am Oberlandesgericht München (2010/2011) schließlich wurde.

Übrigens 1993 musste 1993 schon einmal ein Generalbundesanwalt seinen Hut nehmen: Alexander von Stahl. Der Grund war der GSG-9-Einsatz in Bad Kleinen, bei dem der RAF-Terrorist Wolfgang Grams ums Leben kam. Danach war die Stelle acht Monate vakant, bis Ranges Vor-Vorgänger Kay Nehm sein Amt antrat.

Range selber war erst nach wochenlanger Hängepartie im November 2011 Generalbundesanwalt geworden, da die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eigentlich einen anderen Kandidaten bevorzugte.

Mass erklärte am Dienstagabend wiederum, er habe mit Range am Freitag vereinbart, den Gutachterauftrag zurückzunehmen – und zwar ohne Kenntnis des möglichen Inhalts. Das Vertrauen in Ranges Amtsführung sei nach dessen Äußerungen vom Dienstag „nachhaltig gestört“.

Kritik von allen Seiten

Die Ermittlungen Ranges wurden vielfach als Angriff auf die Pressefreiheit gerügt. Der Betreiber von „Netzpolitik.org“, Markus Beckedahl, sprach von Einschüchterungsversuchen. Justizminister Maas ging bereits am Freitag auf Distanz zu seinem Chefermittler und wurde dafür von Bundeskanzlerin Merkel ausdrücklich unterstützt.

Dagegen zeigte der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach Verständnis für Range: „Die ministerielle Weisung, das bereits in Auftrag gegebene Gutachten auf halbem Weg zu stoppen, ist nicht unproblematisch“, sagte er der „Welt“. Der Deutsche Richterbund (DRB) erklärte, Maas untergrabe das Vertrauen der Öffentlichkeit in objektive Strafverfolgung.

Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz kritisierte Range und den Justizminister: Minister Maas müsse „schlüssig darlegen, warum er nicht zeitiger und deutlicher zum Schutz der Pressefreiheit eingeschritten ist“. Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann verlangte, für eine umfassende und umgehende Information des Bundestages sollten Maas, Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen im Rechtsausschuss Fragen beantworten. Linksparteichef Bernd Riexinger sagte, falls die Regierung nicht ihren Teil zur Aufklärung der Affäre beitrage, werde man über einen Untersuchungsausschuss nachdenken müssen.

Range-Nachfolger Peter Frank um Kurzporträt

Der von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für den Posten des Generalbundesanwalts vorgeschlagene Peter Frank hat eine so steile wie stetige Karriere in der bayerischen Justiz hinter sich. Er war erst Anfang März mit gerade mal 46 Jahren als neuer Münchner Generalstaatsanwalt und Nachfolger von Christoph Strötz in sein Amt eingeführt worden.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) lobte Frank bei dieser Gelegenheit in höchsten Tönen: „In all Ihren bisherigen Funktionen haben Sie unter Beweis gestellt, dass brillanter juristischer Sachverstand, politisches Gespür, ausgeprägte Führungskompetenz und ausgezeichnete Begabung im Umgang mit Menschen einander nicht ausschließen.“ Allesamt Qualitäten, die dem künftigen obersten Anklagevertreter in seinem stark politisch geprägten Amt zugutekommen dürften.

Karriere bei der bayerischen Justiz

Frank begann seine Justizkarriere 1995 im bayerischen Justizministerium und absolvierte danach Stationen als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I, in der Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund sowie als Richter am Landgericht München I. Nach der Rückkehr zum bayerischen Justizministerium im November 2006 war er dort unter anderem in der Personalabteilung eingesetzt, deren Leiter er nach einer kurzen Übergangszeit als Richter am Oberlandesgericht München (2010/2011) schließlich wurde.

Übrigens 1993 musste 1993 schon einmal ein Generalbundesanwalt seinen Hut nehmen: Alexander von Stahl. Der Grund war der GSG-9-Einsatz in Bad Kleinen, bei dem der RAF-Terrorist Wolfgang Grams ums Leben kam. Danach war die Stelle acht Monate vakant, bis Ranges Vor-Vorgänger Kay Nehm sein Amt antrat.

Range selber war erst nach wochenlanger Hängepartie im November 2011 Generalbundesanwalt geworden, da die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eigentlich einen anderen Kandidaten bevorzugte.