AfD-Politiker Björn Höcke wehrt sich im Nachhinein gegen die Durchsuchung seines Wohnhauses. Gegen ihn wird unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.

Erfurt - Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wehrt sich im Nachhinein gegen eine Durchsuchung seines Wohnhauses. Der Politiker legte nach Angaben seiner Fraktion am Freitag Beschwerde gegen einen entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts Mühlhausen ein. Gegen Höcke wird unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.

 

Bei der Durchsuchung sollte nach Hinweisen gesucht werden, die Rückschlüsse darüber zulassen, ob Höcke der Urheber eines Beitrags gegen die Seenotretterin Carola Rackete ist. Der Post enthielt zu einem Bild von Rackete die Zeile „Ich habe Folter, sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Mord importiert“.

Stigmatisierung von Flüchtlingen

Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Höcke, er könnte mit dem Beitrag eine bestimmte Menschengruppe - in diesem Fall Flüchtlinge - pauschal als Kriminelle stigmatisiert haben. Kurz vor Pfingsten wurde dann Höckes Wohnhaus durchsucht und elektronische Geräte wie Mobiltelefone und Laptops vor Ort gesichtet. Gegenstände wurden nicht sichergestellt.

Nach Auffassung der Thüringer AfD-Fraktion sei der Beitrag in den sozialen Medien von der Meinungsfreiheit gedeckt, ein Anfangsverdacht bestehe nicht, sodass auch kein Durchsuchungsbeschluss hätte erlassen werden dürfen. „Darüber hinaus hätte die Durchsuchung auch nicht auf die elektronischen Geräte der Familienmitglieder erstreckt werden dürfen“, heißt es in der Mitteilung der Thüringer AfD-Fraktion.

Vom Chef des Bundesverfassungsschutzes als rechtsextrem bezeichnet

Höcke ist der Gründer des rechtsextremen und inzwischen formal aufgelösten „Flügels“ der AfD. Höcke selbst wurde vom Chef des Bundesverfassungsschutzes als rechtsextrem bezeichnet. Vor Kurzem wurde bekannt, dass der gesamte Thüringer AfD-Landesverband vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen extremistisch eingestuft wird.