Im Windatlas Baden-Württemberg sind etliche geeignete Stellen vermerkt. Doch derzeit steht der Regionalplan weiteren Planungen im Weg.

Durch die aktuelle Krisenlage rückt die Bedeutung der Erneuerbaren Energien für eine verlässliche Energieversorgung massiv in den Blick. Landrat Roland Bernhard wandte sich mit einem Schreiben an Umweltministerin Thekla Walker. „Insbesondere spielt aus meiner Sicht der Ausbau der Windkraft eine ganz bedeutende Rolle. Der 2019 aufgestellte neue Windatlas für Baden-Württemberg sieht auch im Landkreis Böblingen geeignete Gebiete vor, denen aktuell jedoch teils regionalplanerische Gegebenheiten entgegenstehen“, so der Landrat.

 

Auf der Markung Leonberg gab es bereits Planungen und Untersuchungen für eine Windkraftanlage, die jedoch aus Gründen der Flugsicherung eingestellt werden mussten. Der 2019 neu überarbeitete Windatlas des Landes Baden-Württemberg sieht für den Landkreis Böblingen eine Vielzahl aufgrund der Windverhältnisse geeigneter Gebiete vor, die allerdings noch vertiefter Untersuchungen bedürfen. Jedoch müssten sich die planerischen Voraussetzungen dafür noch ändern. Denn derzeit stehen die im Regionalplan festgelegten Grünzüge dem entgegen, dass man vertiefende Untersuchungen anstellen würde.

Wie ist der Umgang mit Windkraft in Grünzügen geregelt?

„Der Krieg in der Ukraine zeigt, wie abhängig Deutschland von fossilen Energieträgern ist und wie wichtig saubere Energien wie Sonne, Wasser und Wind für unsere künftige Energieversorgung werden müssen“, so Landrat Bernhard. „Im Sinne der Nachhaltigkeit und mit Blick auf die Folgen des Klimawandels muss der zügige Ausbau der Erneuerbaren Energien unser gemeinsames Ziel sein. Deshalb braucht es gegebenenfalls auch eine beschleunigte Änderung der Gesetzeslage hin zum Umgang mit den im Regionalplan festgelegten Grünzüge.“ Denn nur dann könne man seitens der Kreise in nähere Überlegungen einsteigen.

Landrat Bernhard verweist darauf, dass die meisten Regionalpläne in Baden-Württemberg Ausnahmeregelungen für Windkraft in Grünzügen vorsehen. „Die zwingende Ausschlusswirkung, die der Regionalverband Stuttgart formuliert hat, ist eine Besonderheit, die es aus meiner Sicht zu überdenken gilt“, sagt Roland Bernhard. Zumindest solle eine Abwägung aller Interessenlagen und eine entsprechende Ausnahmeregelung aufgenommen werden. „Damit wir die Windkraft nicht ohne Besehen der individuellen Gegebenheiten von vornherein ausschließen“, betont Bernhard.