Die Ampelkoalition will Hartz IV ein Ende bereiten und durch das Bürgergeld ersetzen. Doch ab wann und wie hoch fällt es aus?

Mit der Einführung des Bürgergeldes will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: „Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“ Doch wie wird das umgesetzt?

 

Nicht nur der Name Hartz IV soll dafür Geschichte werden. „Wir gewähren in den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezuges die Leistung ohne Anrechnung des Vermögens und anerkennen die Angemessenheit der Wohnung. Wir werden das Schonvermögen erhöhen und dessen Überprüfung entbürokratisieren, digitalisieren und pragmatisch vereinfachen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Außerdem soll auch die Zuverdienstgrenze erhöht werden. Für Betroffene, die sich weiterbilden wollen, gebe es einen monatlichen Bonus von 150 Euro.

Doch wann kommt das Bürgergeld?

Ein Datum, wann das neue Bürgergeld eingeführt wird, wurde noch nicht genannt. Dafür lässt der Koalitionsvertrag noch zu viele Fragen offen. Bis das Gesetz steht, dürfte es aber noch dauern. „Das ist eine große Reform“, sagte Heil. Im Dezember hatte er der Funke Mediengruppe gesagt, die Gesetzgebung „beginnt im nächsten Jahr“. Bis Ende 2022 soll die Einführung des Bürgergeldes wohl über die Bühne gehen.

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Auch zur Höhe der Regelsätze werden im Koalitionsvertrag keine Angaben gemacht – zum Unmut vieler Kritiker. Die Reform bleibe halbherzig, „wenn die Koalition – was zu befürchten ist – die Regelsätze nicht erhöht“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Seit dem 1. Januar 2022 liegt der Hartz IV-Regelsatz für erwachsene Alleinstehende bei 449 Euro monatlich – im Vergleich zum Vorjahr also drei Euro höher.