Nach dem gewaltsamen Tod eines Wolfs am Schluchsee im Schwarzwald suchen Staatsanwaltschaft und Polizei in Freiburg nach dem Täter. Doch die Spurensicherung gestaltet sich schwierig.

Schluchsee - Nach dem gewaltsamen Tod eines Wolfes im Schwarzwald sucht die Polizei nach dem Täter. Die Staatsanwaltschaft Freiburg leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Das Tier war erschossen worden. Es gehe um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, sagte ein Sprecher am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Zuständig für die Ermittlungen ist das Polizeipräsidium Freiburg. Die Spurensicherung ist einem Polizeisprecher zufolge schwierig, weil der Tatort erst gefunden werden muss und bereits viel Zeit vergangen ist.

 

Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin hatte am Dienstag mitgeteilt, dass der am 8. Juli im See gefundene Wolf erschossen worden war. Man habe eine Kugel in seiner Leber gefunden. Der aus Niedersachsen stammende Wolf habe bis zum Schluchsee über 600 Kilometer zurückgelegt und sei mindestens zwei Wochen im Südwesten Deutschlands unterwegs gewesen. Es gebe keine Hinweise, dass er dabei Nutztiere wie Schafe oder Ziegen angegriffen hat.

Jagdverband ist entsetzt

Der Landesjagdverband äußerte sich entsetzt über die Tat im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald. „Wir sind sehr verärgert, dass jemand einen Wolf erschießt“, sagte Hauptgeschäftsführer Erhard Jauch. In den vergangenen zehn Jahren habe sich der Jagdverband um einen sachlichen Umgang mit den Tieren bemüht. Man könne zuwandernde Wölfe und Luchse nicht verhindern, das Problem mit der Kugel zu lösen, sei keine Alternative. Die Jägervereinigung Hochschwarzwald zählt 278 Mitglieder. Könnte ein Jäger das Tier erlegt haben? „Das wäre reine Spekulation“, sagt Jauch. Bislang habe noch nie ein Verbandsmitglied einen Wolf erschossen.

Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hatte am Dienstag den Todesfall bedauert. Das Töten eines Wolfes stelle eine Straftat dar, für die etwa das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsehe, so sein Ministerium. Die Tierschutzbeauftragte des Landes, Julia Stubenbord, fordert wegen des erschossenen Wolfes Konsequenzen im Südwesten. Der Wolf unterscheide nicht zwischen Wild- und Nutztier, weswegen der Herdenschutz verbessert werden müsse. Zuvor hatten die Zeitungen „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ darüber berichtet.

Institutionen bekunden Interesse am Tier

Für den Geschäftsführer des BUND Südlicher Oberrhein, Axel Mayer, zeigt der Vorfall „die Wiederkehr und das Erstarken steinzeitlichen Denkens in einer verängstigten Gesellschaft, in der alle Fraßfeinde gnadenlos bekämpft werden“. Es gebe Menschen, die bedrohte Tiere besonders dann lieben, wenn sie weit genug von Deutschland entfernt leben, etwa Wale oder Nashörner. „Doch unser badisches Nashorn ist der Wolf. Für ihn tragen wir Verantwortung“, teilte Mayer mit.

Was genau mit den Überresten des Wolfes passieren soll, steht bislang nicht fest. Verschiedene Proben des Tieres seien noch im Labor, sagte ein Sprecher des Berliner Leibniz-Instituts. Je nach Zustand des Wolfes müsste dann geprüft werden, was passiert. Ein Teil werde aber in die Abdeckerei beseitigt. Wie mit Fell und Schädelknochen umgegangen werde, müsse das Land entscheiden. Einem Sprecher des Umweltministeriums zufolge haben bereits verschiedene Institutionen ihr Interesse bekundet. Dazu zählten das Naturkundemuseum Karlsruhe, das Städtische Museum in Konstanz und Haus der Natur auf dem Feldberg (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald).