Wurden Menschen bei dem Unfall verletzt, muss Erste Hilfe geleistet werden. Die Hilfeleistung ist dabei rechtlich verpflichtend. Viele haben Angst etwas falsch zu machen, sagt Susanne Geist vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Stuttgart, dabei sei der schlimmste Fehler, gar nicht zu helfen. Weitere Verhaltenstipp für die Erste Hilfe am Unfallort lesen Sie auf der nächsten Seite.

 

Dokumentation für die Versicherung

Sind bei dem Unfall keine Personen verletzt worden und ist lediglich ein leichter Blechschaden entstanden, muss die Polizei nicht unbedingt gerufen werden. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt, empfiehlt es sich, die Polizei zu rufen.

Die Versicherung muss immer informiert werden, wenn man in einen Unfall verwickelt ist. Für die spätere Abwicklung des Schadens ist es wichtig, sich nach dem Unfall Daten, wie das Kennzeichen und die Adresse der Unfallbeteiligten aufzuschreiben. Fotos vom Unfall und den beteiligten Autos und auch von den Papieren des Unfallgegners müssen gemacht werden.

Der Versicherer und die Vertragsnummer des Unfallverursachers sind auszutauschen und der genaue Ort und Zeitpunkt des Unfalls muss notiert werden. Anschließend müssen sich die Unfallbeteiligten umgehend bei ihren Versicherungen melden.