Entsteht durch einen Unfall ein Stau, müssen sich auch Unbeteiligte richtig verhalten. Sobald der Verkehr stockt oder es zu einem Stau kommt, müssen Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse bilden, damit Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei schnell an den Unfallort kommen.

 

Bei Straßen mit zwei Spuren in eine Richtung gilt, dass die Autos auf der linken Spur nach links fahren und die Autos auf der rechten Spur nach rechts. So entsteht in der Mitte eine Gasse für die Rettungsfahrzeuge.

Rettungsgasse bei Straßen mit mehr als zwei Spuren

Seit 2017 gibt es in der Straßenverkehrsordnung eine neue Regelung, die es vereinfachen soll auf Straßen oder Autobahnen mit mehr als zwei Spuren, diese Gasse zu bilden: Autos auf der linken Spur fahren nach links, alle Autos auf den restlichen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts. So entsteht die Rettungsgasse zwischen der linken Fahrbahn und den übrigen Spuren.

Wichtig: der Standsteifen sollte für Abschleppdienste immer frei bleiben.