Alle, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, bekommen im nächsten Jahr einen pauschalen Zuschlag. Um wie viel wird die Rente erhöht und wer profitiert davon?

Die Erwerbsminderungsrente erhalten Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeitsfähig sind. Dadurch soll das fehlende Einkommen ersetzt werden. Bereits in vergangenen Jahren gab es Anpassungen der Regelungen für die Erwerbsminderungsrente, nun soll eine weitere folgen.

 

Ab dem 1. Juli 2024 erhalten alle, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 gestartet ist, einen pauschalen Zuschlag. Dabei erhalten diejenigen, deren Rente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 einsetzte, einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent. Der Zuschlag derer mit Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 liegt bei 4,5 Prozent, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilte.

Kein Aufwand für die Bezieher

Neben dieser Erhöhung sollen zudem auch Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, die davor eine Erwerbsminderungsrente erhielten, einen Zuschlag bekommen. Laut Gesetz sind von der neuen Regelung insgesamt etwa drei Millionen Renten betroffen, die davon profitieren.

Um die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen Bezieher keinen extra Antrag stellen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird diese automatisch prüfen, welche Bezieher Anspruch auf die Erhöhung haben und die Auszahlung dann anpassen.

Für die Neuregelung der Erwerbsminderungsrente rechnet die Bundesregierung mit Mehrausgaben in Höhe von 1,3 Milliarden Euro in 2024. Im Folgejahr 2025 sollen sich diese auf 2,6 Milliarden Euro belaufen. Die jährlichen Mehrausgaben in den Jahren danach sollen dann langsam sinken, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt.