Ein Mann drückt in Esslingen seinen Nachbarn gegen ein Geländer in sechs Meter Höhe. Er erhält eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Anklage war von versuchtem Totschlag ausgegangen.

Esslingen - Dem 34-jährigen Angeklagten bleibt ein Gefängnisaufenthalt erspart. Er ist vor dem Landgericht Stuttgart wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im vergangenen September hatte er sich in Esslingen auf einem sechs Meter hohen Verbindungssteg eine Rangelei mit seinem Nachbarn geliefert. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, der Mann habe sein Opfer in die Tiefe stürzen wollen. Die 9. Strafkammer kam nach der Beweisaufnahme indes zu einem anderen Ergebnis.

 

„Ein Glück, dass ich nüchtern war“

Die Situation, die sich am Abend des 13. September auf dem offenen Steg zwischen dem Treppenhaus und dem Mehrfamilienhauses abspielte, war allerdings sehr gefährlich für das 29-jährige Opfer. Der Nachbar berichtete im Zeugenstand, der 34-Jährige habe ihn in einer Art „Kräftemessen“ über das Geländer gedrückt. Mit dem Oberkörper habe er sich schon rücklings über dem Abgrund befunden, sei aber mit einer beherzten Vorwärtsbewegung wieder ins Gleichgewicht gekommen. Wäre er sechs Meter tief auf den Betonboden gefallen, „hätte ich das nicht überlebt“, sagt er. Sein Glück sei gewesen, „dass ich nüchtern war“.

Das kann man von dem Angeklagten nicht behaupten. Bei ihm waren nach der Tat fast drei Promille Alkohol im Blut festgestellt worden. Kein Wunder, dass er sich nicht mehr an die Geschehnisse erinnern kann. Er wisse lediglich, dass er den flüchtig bekannten Nachbarn vor dem Wohnblock getroffen habe. Letzterer berichtet, der 34-Jährige habe ihn sogleich und immer wieder angepackt und sogar in den Schwitzkasten genommen. Als er deshalb in seine Wohnung wollte, habe ihn der lästige Nachbar verfolgt und es sei auf dem Steg zu dem bedrohlichen Übergriff gekommen. Ob ihn der Betrunkene bewusst habe hinunter stürzen wollen, könne er nicht einschätzen: „Aber in seinem Zustand hätte alles passieren können.“

Wenn der Angeklagte betrunken ist, „legt sich ein Schalter um“

Die Schwurgerichtskammer geht nicht von einer Tötungsabsicht aus und verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Nötigung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr. Der 34-Jährige vermittelt nicht den Eindruck, ein gefährlicher Straftäter zu sein. Er wirkt sportlich, gepflegt und freundlich. Seit vielen Jahren geht er einer geregelten Arbeit nach und war zuvor nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Aber er ist auch ein Trinker. Und wenn er betrunken sei, „legt sich ein Schalter um“, sagt er selbst.