Die Stadt Esslingen verzichtet in der Corona-Krise auf Gebühren für die Kinderbetreuung, wenn sich das Land beteiligt. Das erste Geld als Soforthilfe ist bereits überwiesen worden.

Esslingen - Die Verwaltung der Stadt Esslingen will in Zeiten des Corona-Lockdowns auf die Gebühren für die Kindergarten- und Schulkindbetreuung in den Monaten März bis Juni verzichten. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass sich das Land Baden-Württemberg an den Kosten beteilige, heißt es in einer Mitteilung aus dem Esslinger Rathaus.

 

Unterstützung deckt nicht die Verluste

Das scheint der Fall zu sein, denn im Rahmen der Corona-Soforthilfe habe das Land für die Monate April und Mai jeweils 656 350 Euro überwiesen. Zudem habe der Verwaltungsausschuss die Weichen dafür gestellt, dass die Eltern auch für die zweite Märzhälfte und bis zum 15. Juni – bis dahin ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen coronabedingt untersagt – mit Erlass der Entgelte rechnen könnten. „Da das Land Baden-Württemberg die Entscheidung zur Schließung der Einrichtungen gefällt hat, ist es nach dem Konnexitätsprinzip unabdingbar, dass sich das Land auch für diese erweiterte Zeit an der Finanzierung beteiligt“, betonte der Oberbürgermeister Jürgen Zieger (SPD) in der Sitzung und fand dafür die einstimmige Unterstützung des Gremiums.

Allerdings decke die Unterstützung durch das Land nicht die entfallenden Einnahmen und notwendigen Mehrausgaben, die durch den Verzicht auf die Gebühren entstünden. Denn diese beliefen sich auf 730 000 Euro pro Monat. Die Soforthilfe könne deshalb allenfalls als „Abschlagszahlung“ verstanden werden, so Zieger. Als Ausgleich fordert er vom Land „dringend einen Schutzschirm für die Kommunen“. Ende April hatte der Rathauschef den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) in einem Schreiben aufgefordert, zusätzliche Mittel für die Kommunen zur Verfügung zu stellen. Mit dem Geld seien Familien in den nächsten drei Monaten finanziell von den Kita-Gebühren zu entlasten und die entgangenen Einnahmen den Trägern pauschal zu erstatten, verlangt Zieger. Die Landesregierung habe Ende April erklärt, weitere Abschlagszahlungen sollten für die Erstattung von Gebühren für geschlossene Kitas und andere Betreuungseinrichtungen verwendet werden. Zudem sollen damit Einnahmenverluste der Musik- und Volkshochschulen ausgeglichen werden.

Träger verzichten auf Entgelt

Für die erste Phase der Notbetreuung von Kindergarten- und Schulkindern vom 17. März bis 26. April verzichteten alle Träger auf ein Entgelt, heißt es in der Mitteilung. Mit Beginn der erweiterten Notbetreuung vom 27. April an würden indes Gebühren erhoben.