Es war bereits beschlossene Sache, dass die Stadt die Eltern für April und Mai nicht zur Kasse bitten will, wenn ihre Kinder nicht in der Kita betreut worden sind. Nun gilt das gleiche auch für den Juni.

Esslingen - Auch für die zweite Juni-Hälfte erhebt die Stadt keine Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Schulkindbetreuung – sofern die Kinder in dieser Zeit nicht die Notbetreuung besucht haben. Das hat der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats jetzt mit breiter Mehrheit beschlossen. Zuvor hatte die Stadt bereits entschieden, die Eltern für April und Mai nicht zur Kasse zu bitten, ebenso wenig für die zweite März- und die erste Juni-Hälfte. Alles jedoch nur unter der Bedingung, dass das Land die Ausfälle erstattet – diese Voraussetzung soll nun auch für die Beiträge im Juni gelten.

 

Mit dem Verzicht auf die Elternbeiträge und das Essensgeld für die zweite Juni-Hälfte entgehen der Stadt Einnahmen von rund 147 000 Euro für die städtischen Einrichtungen. Hinzu kommt der Ausfall von voraussichtlich rund 122 000 Euro für die Kindertagesstätten, die von freien Trägern betrieben werden. Denn diesen erstattet die Stadtverwaltung die Elternbeiträge ebenfalls – allerdings maximal in Höhe des durchschnittlichen städtischen Kostenbeitrags für die Betreuung. Und nur, sofern sie ihrerseits nachweislich auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichten und sich um anderweitige Fördermöglichkeiten bemühen.

Der Betrieb der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wurde wegen der Corona-Pandemie und dem deshalb verhängten Lockdown ab dem 17. März untersagt. Die Corona-Verordnung des Landes wurde seitdem immer wieder geändert. Im Juni konnten die Kindertageseinrichtungen bis zu 50 Prozent der Plätze belegen. Ab dem 29. Juni wurde in den Einrichtungen nun schließlich ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen aufgenommen.

Mit dem jetzt beschlossenen Verzicht auf die Elternbeiträge für die zweite Juni-Hälfte hat der Verwaltungsausschuss seinen bislang bis Mitte Juni geltenden Beschluss nun um zwei weitere Wochen ausgedehnt.