Esslinger Mieterbund warnt Wohnung darf nicht „tödliche Falle“ werden

In einem Brief an die Bürgermeister und Oberbürgermeister im Kreis fordert der Mieterbund die Kommunen auf, prekäres Wohnen zu verhindern.
Nürtingen - Die tragische Brandkatastrophe in Nürtingen, bei der Anfang November zwei Bewohner ums Leben kamen, ist für den Deutschen Mieterbund Esslingen-Göppingen Anlass, sich verstärkt für sicheres Wohnen einzusetzen. „Die Wohnung darf nicht zur tödlichen Falle werden“, heißt es in einer Erklärung. Gleichzeitig sei die Nürtinger Brandkatastrophe leider kein Einzelfall. Es habe bereits in früheren Jahren in anderen Städten ähnlich tragische Ereignisse gegeben. Der bekannteste Fall sei wohl die Brandkatastrophe in der Stuttgarter Geißstraße, wo 1994 sieben Menschen ums Leben kamen.
Wirksame Maßnahmen gefordert
Der Mieterbund fordert wirksame Maßnahmen, damit neue Wohnkatastrophen künftig ausgeschlossen werden können: „Wir sind der Meinung, dass den Kommunen öffentlich-rechtliche Befugnisse zur Verfügung stehen, die es erlauben, einzugreifen, wenn die Sicherheit der Bewohner gefährdet ist“, schreibt Udo Casper, der Esslinger Vorsitzende des Mieterbunds, in einem Brief, der an alle Kommunalverwaltungen im Kreis Esslingen gerichtet ist.
Darin fragt Casper, ob den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern überbelegte, verwahrloste oder mit ähnlichen Sicherheitsmängeln behaftete Wohngebäude wie in Nürtingen bekannt sind und was die Kommunen tun, wenn sie Kenntnis von einem prekären Wohngebäude erhalten.
Außerdem fragt der Mieterbund, wie die Städte und Gemeinden die Notwendigkeit eines Wohnaufsichtsgesetzes bewerten. Und hakt nach: „Sind Ihrer Meinung nach, die rechtlichen Befugnisse der Kommunen ausreichend, um Wohnsicherheit zu gewährleisten?“
Mängelbeseitigung müsse überprüft werden
In dem Schreiben heiß es, der Mieterbund Esslingen setze sich für transparente Regelungen nach dem Vorbild anderer Bundesländer in einem Landesgesetz zur Wohnaufsicht ein. In diesem Gesetz müssten die Mindeststandards einer menschenwürdigen Wohnung definiert werden. Bei einem begründeten Verdacht müsse im Interesse der Bewohner und der Allgemeinheit die Möglichkeit zur Prüfung der Sicherheit und der menschenwürdigen Unterbringung gegeben sein. Die Mängelbeseitigung müsse vor Ort überprüft werden können, könnten diese nicht beseitigt werden, müsse die Nutzung des Gebäudes untersagt werden können, fordert Casper.
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