Weil er bei einem Unfall in Esslingen seine beiden Mitfahrer schwer verletzt hatte, war ein 24-Jähriger wegen Mordversuchs vor Gericht. Der Mann kam glimpflich davon.

Esslingen - Er sei rücksichtslos viel zu schnell gefahren, und es sei ihm gleichgültig gewesen, dass er seine beiden Mitfahrer in große Gefahr gebracht hatte, sagt Jörg Geiger, Vorsitzender Richter der 9. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart. Trotzdem sei der 24-jährige Angeklagte nicht wegen versuchten Mordes durch Unterlassen zu verurteilen, so der Richter. Zuvor war auch die Staatsanwältin von dem ursprünglichen Mordversuchsvorwurf abgewichen.

 

Die Anklägerin hatte auf vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und auf Unfallflucht plädiert und zwei Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert. Der Verteidiger Stefan Martinovic sah dagegen lediglich eine Unfallflucht und wollte eine Bewährung für seinen Mandanten.

Der Angeklagte war am Abend des 2. Juni 2018 in dem neuen Audi A 5 seines Vaters mit zwei Kumpanen nach Stuttgart gefahren. In einer Diskothek wurde gefeiert und Wodka getrunken. In den frühen Morgenstunden steuerten die Männer ein Bordell an der Röntgenstraße in Esslingen an, das allerdings schon geschlossen hatte. Nur einen Kilometer weiter war es dann zu dem schweren Unfall gekommen.

Kochenbrüche im Gesicht und Hirnblutung

Statt mit den erlaubten 30 Stundenkilometern preschte der 24-Jährige mit Tempo 70 die Alleenstraße entlang, kam von der Fahrbahn ab und landete schließlich an einem Baum. Der 20-Jährige auf der Rückbank erlitt Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung, der 23-jährige Beifahrer Brustkorb- und Wirbelsäulenprellungen. Der Angeklagte zog sich nur leichtere Verletzungen zu.

Statt sich um seine beiden Freunde zu kümmern, war der Fahrer einfach in Richtung Sporthalle davongegangen. Dann jedoch, so Richter Geiger, habe der Angeklagte seinen Bruder angerufen, sich selbst als Unfallfahrer benannt und habe den Bruder gebeten, Polizei und Rettungskräfte zu informieren. „Es liegt kein Tötungsvorsatz vor“, so der Richter. Mord oder versuchter Mord durch Unterlassen liege dann vor, wenn ein Autofahrer einen Menschen anfahre und dann fliehe, um seine Täterschaft zu verschleiern. Das sei hier nicht Fall gewesen. An der Täterschaft des 24-Jährigen habe kein Zweifel bestanden.

Vorbestraft wegen versuchten Totschlags

Der Mann, der als Beruf Currywurst- und Hähnchenverkäufer angibt, hatte ein Teilgeständnis abgelegt. Dass er von der Fahrbahn abgekommen sei, weil er einem kleinen Tier ausweichen wollte, hatte sich allerdings nicht bestätigt. Er sei einfach viel zu schnell gefahren, so Richter Geiger. Ob der Mann alkoholisiert gewesen war, habe nicht geklärt werden können.

Am Ende verurteilt die 9. Strafkammer den Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu zwei Jahren Gefängnis, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Seine Fahrerlaubnis wird für ein Jahr einbehalten.

Die psychiatrische Gutachterin hatte dem Angeklagten eine positive Prognose gestellt. Der 24-Jährige ist zwar wegen versuchten Totschlags vorbestraft, doch das sei vor gut sieben Jahren gewesen. Heute sei der Mann nicht mehr so aggressiv, er sei stabiler. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, die 25 000-Euro-Kaution wurde freigegeben.