Die Stadt sieht keine Chance, ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum in Esslingen durchzusetzen. Das wollen die Grünen nicht akzeptieren.

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

Esslingen - Von der ursprünglichen Idee ist nicht mehr viel übrig geblieben. Denn eigentlich war Airbnb als eine Plattform geschaffen worden, auf der Menschen ihre vier Wände in Zeiten der eigenen Abwesenheit Gästen zu günstigen Konditionen als vorübergehenden Wohnraum zur Verfügung stellen.

 

Mittlerweile sind solche Angebote auf dem internationalen Internetportal eher die Ausnahme. Es überwiegen Angebote, die ganzjährig zur Verfügung stehen: Airbnb ist immer mehr eine Ferienwohnungs-Plattform. Auch in Esslingen gibt es inzwischen etliche Hausbesitzer, die sich höhere Rendite von vorübergehend an Urlaubsgäste oder Geschäftsreisende vermietete Wohnungen versprechen als von den Erträgen auf dem normalen Wohnungsmarkt.

Die Stadt lehnt eine Satzung ab

Angesichts der Wohnungsnot in Esslingen, der Tatsache also, dass aktuell bezahlbare Wohnungen in der Stadt kaum noch zur Verfügung gestellt werden, war diese Entwicklung den Grünen im Esslinger Gemeinderat ein Dorn im Auge. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Wohnungen als Gewerberäume zweckentfremdet oder als Ferienwohnung aus dem Wohnungsmarkt herausgenommen werden“, erklärte die Fraktionschefin der Grünen, Carmen Tittel, und beauftragte die Stadt zu prüfen, ob ein Zweckentfremdungsverbot für Esslingen infrage komme.

Die Antwort, die die Verwaltung am Montag im Ausschuss für Technik und Umwelt präsentiert hat, ist desillusionierend. Zwar gebe es seit Ende 2013 das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, das die Grundlage für eine städtische Satzung für ein solches Verbot darstellen könne. Eine solche Satzung müsste dann zunächst auf fünf Jahre befristet werden.

In Esslingen gibt es keine Mietpreisbegrenzung

Eine weitere Voraussetzung für eine solche Satzung sei aber, dass die Stadt eindeutig nachweisen könne, dass tatsächlich ein Wohnraummangel vorliege – und dass die „Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet“ sei.

Weil Esslingen aber – anders als Stuttgart, Freiburg, Konstanz und Tübingen – von der Landesregierung nicht in den Kreis jener Städte einbezogen worden ist, für die wegen des Wohnraummangels eine Mietpreisbegrenzungsverordnung geschaffen worden ist, sei es für die Stadt Esslingen ausgesprochen schwierig, diesen Nachweis zu führen.

Rund 75 Ferienwohnungen gibt es in Esslingen

Erschwerend käme hinzu, dass in Esslingen die – so heißt es in der Vorlage wörtlich – „subjektiv empfundene Zweckentfremdung von Wohnungen sich in relevantem Umfang nicht mit Daten belegen“ lasse. Denn nach den Recherchen der Stadt liege die Zahl der bei Airbnb angebotenen Wohnungen zwischen 30 und 40. Hinzu kämen 35 regulär als Ferienwohnungen angemeldete Unterkünfte.

Das ernüchternde Fazit der Verwaltung, mit der sie die Schaffung einer Satzung ablehnt: „Die Entwicklung mag aus Sicht der Wohnraumversorgung unerfreulich erscheinen; einen entscheidenden Einfluss auf den Esslinger Wohnungsmarkt hat sie nicht.“ Die Grünen wollen sich damit nicht abfinden – und fordern nun Aufklärung darüber, was die Stadt konkret tun kann, um doch noch ein Zweckentfremdungsverbot in Esslingen durchzusetzen.