Weil der Börsenstreit zwischen der EU und der Schweiz eskaliert ist, müssen Anleger für den Handel mit Schweizer Aktien vorerst spürbar mehr zahlen oder verzichten.

Frankfurt - In Gelddingen ticken die Schweizer schon immer etwas anders als ihre Nachbarn in der Europäischen Union (EU). Lange hat es gedauert, bis die Eidgenossen dem Druck nachgegeben und ihr Bankgeheimnis wenigstens in einigen Punkten gelockert haben. Der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hatte vor gut zehn Jahren mit einigen flapsigen Bemerkungen erheblichen Unmut in Bern und Zürich verursacht. Aktuell streiten sich die Brüsseler EU-Kommission mit der Schweizer Regierung über ein neues Abkommen. Seit Montag sind die Folgen dieses Streits für Händler und Anleger spürbar.

 

Was ist passiert?

Die EU erkennt seit dem 1. Juli die Börsenregulierung der Schweiz nicht mehr als gleichwertig an. Dieser Schritt bedeutet, dass Aktienhändler aus den 28 Mitgliedstaaten der EU an der Schweizer Börse nicht mehr uneingeschränkt mit Aktien von schweizerischen Unternehmen handeln dürfen, die auch in der EU gehandelt werden. Dazu gehören zum Beispiel Schwergewichte wie Nestlé, Roche und Novartis. Im Gegenzug hat die Schweiz eine Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze eingeführt, die Wertpapiere von Schweizer Unternehmen anbieten wollen. Handelsplätze in der EU sollen diese Anerkennung nicht erhalten und können dann nicht mehr mit Schweizer Papieren handeln. Auf der anderen Seite sollen EU-Händler aber die Möglichkeit bekommen, mit Schweizer Papieren an der Schweizer Börse zu handeln.

Worum geht es?

Der Börsenstreit ist aus der Sicht von Experten nur ein Stellvertreterkrieg vor dem Hintergrund der seit fünf Jahren laufenden Verhandlungen über ein Rahmenabkommen, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Eidgenossenschaft neu regeln soll. Aus Brüsseler Sicht ist der Vertrag, der die Schweiz verpflichten würde, bestimmte EU-Regeln zu übernehmen, unterschriftsreif. Bern dagegen sieht noch Klärungsbedarf, etwa beim Schutz der Schweizer Löhne, die über dem EU-Niveau liegen. Schon jetzt haben die stärkste Partei, die nationalkonservative Schweizerische Volkspartei (SVP), und Gewerkschaften Widerstand angekündigt. Die SVP spricht von einem Kolonialvertrag, den man nicht unterzeichnen könne.

Warum will die Schweiz das Abkommen nicht unterzeichnen?

Grund sind die starken Vorbehalte in der Gesellschaft. Der Regierung droht deshalb eine Volksabstimmung, in der das Abkommen abgelehnt werden könnte. Mit 100 000 Unterschriften können Bürger ein Referendum erzwingen.

Was sind die Kritikpunkte?

Über den Vertrag soll beispielsweise eine Regelung aufgeweicht werden, mit der die Schweizer ihre hohen Löhne schützen wollen. Ausländische Dienstleistungsunternehmen müssen sich bislang acht Tage vor der Ausführung eines Auftrags anmelden und eine Kaution hinterlegen. Zudem geht es um staatliche Beihilfen. Die Kantone wollen zum Beispiel weiter Staatsgarantien für Banken geben dürfen. Die Schweiz will auch die Unionsbürgerrichtlinie nicht übernehmen. Damit könnten EU-Bürger in der Schweiz mehr Sozialleistungen bekommen.

Was bezweckt die EU mit dem Vertrag?

Sie will damit eine effizientere Anwendung bestehender und zukünftiger Marktzugangsabkommen erreichen, die bisher in mehr als 100 unterschiedlichen Abkommen geregelt sind. Für die EU geht es vor allem darum, dass die Schweiz künftig in bestimmten Bereichen EU-Regeländerungen übernimmt und sich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hält, soweit sich die Urteile auf Bereiche beziehen, die Teil von Abkommen sind.

Was hat diese Diskussion mit der Schweizer Börsenregulierung zu tun?

Die EU hatte gehofft, dass die Börsenentscheidung als Druckmittel wirken könnte. Deswegen knüpfte sie die Verlängerung der sogenannten Börsenäquivalenz-Regelung an die Unterzeichnung des Rahmenabkommens. Tatsächlich reagierten die Schweizer Aktienhändler erst einmal gelassen. Während sich der Verlust der Börsenäquivalenz kaum auf die Kurse auswirken dürfte, könnte es zu einer Zunahme der Umsätze kommen, hieß es.

Welche Konsequenzen gibt es für Händler und Anleger?

Das ist noch unklar. In der Schweiz wird gehofft, dass das Handelsvolumen an der Börse in Zürich letztlich sogar wachsen könnte. Ob die EU europäischen Händlern den Handel in Zürich erschweren will, ist noch unklar. Auf jeden Fall dürften die Handelsplätze in der EU den Umsatz verlieren, den sie bislang durch Geschäfte mit Wertpapieren von Schweizer Unternehmen machten. Anleger sollten sich bei ihrer Depotbank erkundigen, welche Gebühren beim Handel in Zürich anfallen. Teurer dürfte es für die Anleger auf jeden Fall werden, da zum Beispiel Wertpapiere übertragen oder Mittler zwischengeschaltet werden müssen. Wer ein Depot bei einer in Deutschland ansässigen Bank hat, muss damit rechnen, dass er Schweizer Aktien wie Nestlé, Roche oder Novartis erst einmal nicht mehr kaufen oder verkaufen kann. Beim größten Online-Broker Comdirect hat man für Kunden folgende Botschaft: „Sollte der Handel mit Schweizer Aktien an EU-Börsenplätzen und auch bei unseren außerbörslichen Handelspartnern tatsächlich nicht mehr möglich sein, werden wir unsere Kundenbestände in die Schweiz verlagern“, teilte die Bank mit. Kunden könnten dann weiterhin Schweizer Aktien handeln, jedoch würden die für die Schweiz üblichen Auslandsprovisionen anfallen. Je nach Ordergröße müssten sie dann mit einer Verdopplung der Gebühren rechnen.

Wie geht es jetzt weiter?

Eine Lösung wird voraussichtlich noch einige Zeit auf sich warten lassen. In Brüssel wird mittlerweile davon ausgegangen, dass mögliche Schlichtungsgespräche nicht vor den Schweizer Parlamentswahlen am 20. Oktober abgeschlossen werden können.