Der EU-Finanzrat stellt es jedem Land frei, Bücher und digitale Medien künftig gleich zu behandeln. Der deutsche Finanzminister Olaf Scholz will schnell handeln. Ob Bücher und Zeitungen dadurch für die Kunden billiger werden, ist aber noch ungewiss.

Brüssel - Digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher können in Europa in Zukunft niedriger besteuert und damit günstiger werden. Die EU-Finanzminister verständigten sich am Dienstag in Luxemburg, einen entsprechenden Vorstoß der EU-Kommission anzunehmen. Die Brüsseler Behörde hatte vorgeschlagen, es den Staaten künftig freizustellen, ob sie den ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz für Printmedien auch für E-Books und E-Paper anwenden. Bisher gilt in Europa ein Mindestmehrwertsteuersatz von 15 Prozent bei elektronischen Publikationen. Für gedruckte Bücher und journalistische Erzeugnisse können die Staaten hingegen einen ermäßigten Mindestsatz von 5 Prozent anwenden. In Deutschland werden für E-Books 19 Prozent und für Printprodukte 7 Prozent Umsatzsteuer fällig. Verleger hatten seit geraumer Zeit darauf gedrungen, dies anzugleichen.

 

Die EU-Staaten können künftig zwischen den Standardsätzen und ermäßigten Steuersätzen wählen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz kündigte an, die Mehrwertsteuer für elektronische Produkte rasch senken zu wollen. „Die Digitalisierung schreitet voran und es wird Zeit, dass unser Steuerrecht Schritt hält mit dem Wandel“, sagte Scholz. Damit sei der Weg frei für die steuerliche Gleichbehandlung digitaler Medien. „Als Bundesfinanzminister werde ich mich zügig daran machen, für Deutschland den Mehrwertsteuersatz auf E-Books und E-Paper auf 7 Prozent zu senken.“

Wer profitiert von der Einsparung?

Ob Nutzer damit künftig weniger für Online-Medieninhalte zahlen, bleibt abzuwarten. Es hängt davon ab, ob die Anbieter die Einsparungen an ihre Kunden weitergeben. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger freuten sich über die Einigung des EU-Finanzministerrates: „Wir begrüßen, dass digitale Presse endlich nicht mehr schlechter gestellt wird als gedruckte Zeitungen und Zeitschriften“, erklärte ein Sprecher der beiden Verbände. Die Neuregelung werde die vielfältigen digitalen Presseangebote unterstützen und weitere Innovationen anregen.

Auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßte den Beschluss: „Mit der heutigen Entscheidung ist der Weg für eine steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books endlich frei. Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten beseitigen damit eine unverständliche Ungleichbehandlung“, sagte Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis. Bücher, ob analog oder digital, seien Kulturgüter.