Die geplante EU-Verordnung gegen Kindesmissbrauch könnte gegen Grundrechte verstoßen. Doch das ist nicht der einzige Grund, weshalb die Kommission den Entwurf überarbeiten sollte, meint Rebekka Wiese.

Berliner Büro: Rebekka Wiese (rew)

Man könnte denken, es sei immer eine gute Idee, etwas gegen Kindesmissbrauch zu tun. Doch so ehrenwert das Anliegen auch sein mag, so heikel sind leider oft die Mittel. Die EU-Kommission schlug vor knapp einem Jahr eine Verordnung vor, die vorsieht, dass Smartphones, Computer und Tablets automatisch nach missbräuchlichen Inhalten durchsucht werden sollen – und zwar von Scannern, die zum Beispiel Messenger-Dienste auf bestimmte Bilder prüfen.