Der EuGH urteilt darüber, wie mit Wehrdienstverweigerern in der Armee von Assad umzugehen ist, wenn diese ins Ausland geflüchtet sind.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Luxemburg - Für Syrer, die sich in ihrer Heimat geweigert haben, Wehrdienst zu leisten, könnte es künftig deutlich einfacher werden als bisher, in Deutschland einen Flüchtlingsstatus zu bekommen. Grund dafür ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Donnerstag. Die Luxemburger Richter entschieden, dass eine „starke Vermutung“ dafür spricht, dass die Weigerung, Militärdienst zu leisten, mit einem Grund in Zusammenhang stehe, der einen Anspruch auf die Flüchtlingseigenschaft begründen könne. Sie beantworteten damit eine Rechtsfrage, die ihnen vom Verwaltungsgericht Hannover vorgelegt worden war.