Die Landesregierung lenkt im Rechtsstreit gegen die Deutschen Umwelthilfe ein Stück weit ein - das Land signalisiert dem Verwaltungsgericht, dass es notfalls komplette Flächen für Diesel sperrt.

Stuttgart - Im Rechtsstreit zwischen Baden-Württemberg und der Deutschen Umwelthilfe um bessere Luft in Stuttgart lenkt die Landesregierung ein Stück weit ein. Falls alle anderen Maßnahmen zur Senkung der Stickoxidbelastung nicht ausreichen, werde das Land ab Juli 2020 ein flächendeckendes Fahrverbot für Euro-5-Diesel verhängen, heißt es in einem Schriftsatz der Rechtsvertreter des Landes an das Verwaltungsgericht Stuttgart.

 

Bisher hatte die grün-schwarze Koalition ein solch zonales Fahrverbot, also die Sperrung von einem großflächigen, aus einer Vielzahl von Haupt- und Nebenstraßen gebildeten Verkehrsnetz, stets ausgeschlossen. Auch in der jüngsten, vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans vom August ist lediglich die Sperrung von vier Streckenzügen für Diesel unterhalb der Abgasnorm Euro 6 vorgesehen.

Land: Autobesitzer nicht zu früh belasten

Führende Koalitionsvertreter sind nach wie vor der Ansicht, dass die ab 2020 geltenden Maßnahmen ausreichen werden, um den von der EU vorgegebenen Grenzwert bei Stickstoffdioxid (40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel) zu unterschreiten. Dazu zählt auch Tempo 40 auf Strecken, die den überörtlichen Verkehr bündeln. Eine weitere Verschärfung, falls all diese Maßnahmen nicht ausreichen, stand bisher lediglich allgemein im Raum – obwohl das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil ein zonales Fahrverbot ab 1. September 2019 ausdrücklich vorsieht. Die Deutsche Umwelthilfe will dies mit Zwangshaft für Politiker durchsetzen.

Man wolle Besitzer von Euro-5-Diesel nicht durch verfrühte Maßnahmen unverhältnismäßig belasten, rechtfertigt das Land nun gegenüber dem Gericht seine zögerliche Haltung. Soll heißen: Die Ankündigung eines zonalen Fahrverbots schmälert den Wert ihrer Fahrzeuge weiter – und am Ende ist das Verbot gar nicht nötig. Es wären damit „vollendete, irreversible Tatsachen“ geschaffen, heißt es in dem 25-seitigen Schriftsatz.

Allerdings setzt sich das Land für ein flächendeckendes Fahrverbot nun erstmals selbst eine konkrete Frist: Ist die Stickoxidbelastung Ende April 2020 noch immer zu hoch, sieht eine ab Juli geltende fünfte Fortschreibung des Luftreinhalteplans auch zonale Fahrverbote vor. Offen ist dabei, wie groß diese Zone dann sein wird. Die Stuttgarter Umweltzone umfasst im Wesentlichen das gesamte Stadtgebiet.