2010 sorgte eine umstrittene Polizeiaktion im Stuttgarter Schlossgarten für Aufruhr. Die Aktion im Zusammenhang mit S21 beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof.

Leipzig - Der umstrittene Polizeieinsatz zu Stuttgart 21 im Jahr 2010 wird den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wandte sich am Mittwoch mit einem sogenannten Vorlagebeschluss an den EuGH.

 

Kritiker des Bahnprojekts Stuttgart 21 verlangen vom Land die Herausgabe mehrerer Dokumente, von denen sie sich Aufklärung über den Polizeieinsatz im Schlossgarten erhoffen. Sie berufen sich auf die Umweltinformationsrichtlinie. Das Leipziger Gericht bat jetzt den EuGH um Klärung von Detailfragen, wann und wie interne Mitteilungen einer Behörde geschützt sind. (Az.: BVerwG 7 C 28.17)

Deutsche Bahn unterliegt

Erfolg hatten die Kläger allerdings gegenüber der Deutschen Bahn. Dabei ging es um zwei Präsentationen zu Stuttgart 21. Die Bahn könne die Herausgabe nicht unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweigern, weil das öffentliche Interesse überwiege, erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher.

Außerdem entschied das Gericht, dass die Kläger keinen Zugang zu einem Vermerk des Innenministeriums über Äußerungen eines Polizisten zu dem Einsatz erhalten. Dieser Vermerk sei keine Umweltinformation.