Von zwei Jahren auf sechs Monate - der CAS hat Evi Sachenbacher-Stehles Dopingsperre deutlich verkürzt. Theoretisch könnte die Biathletin sofort wieder an Wettkämpfen teilnehmen.

München - Die zweijährige Dopingsperre von Evi Sachenbacher-Stehle ist um eineinhalb Jahre verkürzt worden. Der Internationale Sportgerichtshof CAS reduzierte am Freitag die vom Biathlon-Weltverband IBU verhängte Höchststrafe auf sechs Monate.

 

Damit könnte die 33-Jährige von sofort an wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Eine Begründung für die Entscheidung gab der CAS zunächst nicht, das komplette Urteil soll nachgereicht werden. Ob die zum Biathlon gewechselte Olympiasiegerin ihre Karriere fortsetzen wird, ist allerdings offen. Eine Entscheidung will sie demnächst treffen.

Bei den Winterspielen in Sotschi war bei der zweimaligen Langlauf-Olympiasiegerin nach Platz vier im Massenstart die nur im Wettkampf verbotene Stimulanz Methylhexanamin nachgewiesen worden. Sie war daraufhin aus dem Olympia-Team ausgeschlossen und später vom Biathlon-Weltverband mit der Höchststrafe belegt worden und vom 17. Februar 2014 an gesperrt worden. Dagegen hatte die Sportlerin aus Reit im Winkl vor dem CAS geklagt.

Am Dienstag hatte sie in Lausanne bei der Anhörung vor dem CAS ihren Fall noch einmal erläutert. Sachenbacher-Stehle hatte den positiven Test mit der Einnahme eines verunreinigten Teepulvers erklärt. Bewusstes Doping hatte sie stets bestritten.