Die Kommission des Landtags zur Abgeordnetenrente prüft verschiedene Modelle der Altersabsicherung. Das Parlament in Nordrhein-Westfalen hat einen eigenen Weg gefunden.

Stuttgart - Welche Altersversorgung ist für die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags angemessen? Die vom Parlament eingesetzte Expertenkommission hat am Montag die Vertreter verschiedener Versorgungssysteme angehört.

 

Dazu zählte auch das Versorgungswerk der Landtage von Nordrhein-Westfalen (NRW) und Brandenburg. Schon vor einigen Jahren hatten die baden-württembergischen Abgeordneten den Beitritt zu diesem 2005 vom Parlament in Düsseldorf gegründeten Versorgungswerk erwogen, waren aber wieder davon abgekommen. Dafür stießen 2014 die Brandenburger hinzu. Derzeit hat das Versorgungswerk laut Geschäftsführer Hans-Joachim Donath 469 Mitglieder. Pro Abgeordnetem fließt monatlich ein Betrag von 2204,63 Euro an das Versorgungswerk. Welche Rente den Parlamentariern erwächst, hängt davon ab, wie lange sie dem Landtag angehören – und auch, in welchem Alter sie ihr Mandat erlangten. Bei einem Eintrittsalter von zum Beispiel 40 Jahren beträgt nach fünf Mandatsjahren der Versorgungsanspruch monatlich 1307 Euro, nach zehn Mandatsjahren beläuft er sich sich auf 2097 Euro, nach 15 Mandatsjahren steigt er auf 2923 Euro. Wer mit 50 Jahren ins Parlament gelangt, bekommt weniger: nach fünf Jahren 847 Euro, nach zehn Jahren 1571 Euro und nach 15 Jahren 2189 Euro.

Düsseldorf war Vorreiter bei der Parlamentsreform

Die Absicherung von Invalidität erfolgt über das Abgeordnetengesetz. Allerdings müsste der Landtag von Baden-Württemberg als Ganzes dem Versorgungswerk beitreten. Einzelne Abgeordnete können das nicht, sagte die Düsseldorfer Landtagsdirektorin Dorothee Zwiffelhoffer. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen war Vorreiter in einem Reformprozess, der Abgeordnete aus der staatlichen Alimentierung lösen und zu mehr Eigenverantwortung führen sollte. Die Diäten wurden kräftig erhöht, dafür entfielen die steuerfreie Kostenpauschale sowie die Altersabsicherung.

Vor zehn Jahren vollzog auch der Landtag von Baden-Württemberg eine Parlamentsreform. Die Diäten wurden damals um ein Drittel erhöht, im Gegenzug entfiel die Staatspension. Allerdings erhalten die Abgeordneten seitdem einen Extrabetrag für die private Altersvorsorge. Die steuerfreie Kostenpauschale blieb – und wurde erst jüngst kräftig auf 2169 Euro erhöht. Die monatliche Grunddität liegt bei 7776 Euro, der Extrabetrag für die Altersvorsorge beträgt 1720 Euro monatlich.

Eine Nacht-und-Nebel-Aktion

Vor einem Jahr beschloss der Landtag mit den Stimmen der Grünen, der CDU und der SPD in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Rückkehr zur Staatspension, musste dieses Gesetz nach öffentlichen Protesten aber zurücknehmen. Danach wurde die Expertenkommission eingesetzt.

Der Kommission wurde auch das Modell einer Gruppenversicherung vorgestellt. Eine solche könnte der Landtag für die Abgeordneten über eine europaweite Ausschreibung anbieten. Bei einem Parlamentseintritt mit 50 Jahren und dem Verbleib über zwei Legislaturperioden (zehn Jahre) könnte bei einem Einzahlbetrag von 1720 Euro eine monatliche Rente von 856 Euro erwirtschaftet werden. Allerdings wären auch bei diesem Modell alle Abgeordneten daran gebunden, bestehende private Verträge müssten aufgelöst werden. Schon jetzt ist für die Abgeordneten die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich.