Der prominente Fall von sexueller Belästigung bei der Landespolizei hat in der Landespolitik die Frage nach der Situation in der Landesverwaltung aufgeworfen. Die amtlichen Zahlen, das wird schnell deutlich, vermitteln kaum ein zutreffendes Bild.

Vergangene Woche teilte die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit, dass sie gegen den Inspekteur der Landespolizei Anklage erhebe. Dem 49-Jährigen wird vorgeworfen, vor einem Jahr „eine im Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst befindliche Polizeibeamtin zur Duldung und Vornahme sexueller Handlungen veranlasst“ zu haben. Dies vor dem Hintergrund, „dass er aufgrund seiner beruflichen Stellung in der Lage war, der Polizeibeamtin im Falle des Widerstands erhebliche berufliche Nachteile zu bereiten“.