In drei Ländern geht der automatische Abgleich von Autokennzeichen zu weit – unter anderem in Baden-Württemberg. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag bekannt gegeben.

Karlsruhe - Der automatische Abgleich von Nummernschildern sämtlicher Autofahrer mit Fahndungsdaten durch die Polizei geht in mindestens drei Bundesländern zu weit.

 

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte mit zwei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen entsprechende Vorschriften in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zum Teil für verfassungswidrig.