Die grün-schwarz geführte Landesregierung verweigert dem Verwaltungsgericht die Einsicht in Akten, die den Weg zur Entscheidungsfindung aufzeigen könnten. Diese Geheimniskrämerei des Landes gibt Anlass zu Spekulationen.

Stuttgart - Die grün-schwarz geführte Landesregierung verweigert dem Verwaltungsgericht Stuttgart Akten. In diesen könnte nachvollzogen werden, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und dessen Vize Thomas Strobl (CDU) zu ihrer eingeschränkten Fahrverbots-Entscheidung für Diesel bis einschließlich Euro 4 in Stuttgart ab 2019 kommen. Das Gericht hat zuvor vor einem zu weichen Verbot gewarnt.

 

Die 13. Kammer hatte umfangreiches Aktenmaterial in einer Besprechungsrunde mit dem Land und den ein Zwangsgeld fordernden Privatklägern und der Deutsche Umwelthilfe am 28. Juni angefordert. Der Landesregierung war eine Frist gesetzt worden. Das weit reichende Auskunftsbegehren hatte unter den rund 20 Behördenvertretern im Saal dem Vernehmen nach für merkliche Unruhe gesorgt. Die Landesregierung verweigert jetzt die Einsicht in den Großteil der Akten. An das Gericht gegeben werden lediglich jene Schriftstücke aus dem Regierungspräsidium Stuttgart (RP) und dem von Minister Winfried Hermann (Grüne) geführten Verkehrsministerium, die „fachliche Fragen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans betreffen“. Dazu gehört ein Gutachten, über dessen Ergebnisse unsere Zeitung berichtet hat. Es stellt fest, dass ein Fahrverbot auch für Euro-5-Diesel nötig wäre, um schnellstmöglich den Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zu erreichen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil gefordert. Mit dem Diesel-Fahrverbot bis einschließlich Euro 4 werden voraussichtlich 60 Mikrogramm erreicht werden. Die seit 2010 gültigen gesetzlichen Vorgaben würden damit mit Billigung der Landesregierung weiterhin nicht eingehalten.

Großteil der Papiere bleibt unter Verschluss

Die Landesregierung beruft sich bei ihrer Weigerung, Aktenvermerke über Besprechungen oder den Schriftverkehr zwischen Behörden und Ministerien zu übergeben, auf den Paragrafen 99 der Verwaltungsgerichtsordnung. Darin heißt es, dass Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten verpflichtet sind. Die Herausgabe könne aber verweigert werden, „wenn das Bekanntwerden des Inhalts dieser Urkunden, Akten, elektronischen Dokumente oder dieser Auskünfte dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder wenn die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen“.

Wie gut ist das Land beraten?

Auch die Herausgabe der Korrespondenz zwischen dem vom Land beauftragten Anwalt und den Behörden könne nicht verlangt werden, schon gar nicht die Stellungnahme des Anwalts zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Geheimniskrämerei des Landes gibt Anlass zu Spekulationen. Auf der Klägerseite fragt man sich, was das Land zu verbergen hat, und wie gut es beraten ist. Anlass zu Zweifeln kann eine Aussage von CDU-Landtagsfraktionschef Wolfgang Reinhart geben. Er hatte in der Pressekonferenz der Regierung am Mittwoch im Landtag gesagt, dass jeder Autofahrer „der jetzt schon durch Nachrüstung auf den Level von Euro 6 nachrüstet“, Rechtssicherheit habe und für seinen Diesel kein Fahrverbot fürchten müsse. Allerdings kann kein einziger Autofahrer auf Euro 6 nachrüsten. Die dazu nötigen gesetzlichen Schritte werden auch von der CDU im Bund abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht will rasch über das gegen die Regierung beantragte Zwangsgeld entscheiden. Ob es dazu eine öffentlicher Sitzung ansetzt, ist noch offen.