Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden über das Diesel-Fahrverbot in Stuttgart nicht zur Entscheidung angenommen – eine Begründung gab es dafür nicht.

Frankfurt/Stuttgart - Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden über das Diesel-Fahrverbot in Stuttgart nicht zur Entscheidung angenommen. Es habe insgesamt neun Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte zur Einführung von Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge unterhalb der Norm Euro 5/V gegeben, erklärte das Gericht am Dienstag. Diese sind nach Auffassung der Richter aber kein Fall für das Verfassungsgericht.

 

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Eine Begründung gab es dafür nicht. Bisher gilt in Stuttgart nur für Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 4 und älter ein Fahrverbot in der Umweltzone. Einen Bann für Euro-5-Fahrzeuge plant die schwarz-grüne Landesregierung auf vier Hauptstrecken ab 2020. Das Verwaltungsgericht hatte jedoch geurteilt, dass die zu hohen Stickoxid-Werte in Stuttgart nur durch ein Fahrverbot in der gesamten Umweltzone auch für Euro-5-Diesel genug sinken.