Die Mannheimer Verwaltungsrichter zeigen sich von der Ignoranz der Regierung in Sachen Fahrverbote genervt und halten mit ihrer Meinung nicht hinter den Berg.

Stuttgart - Die Landesregierung will trotz diverser Niederlagen vor Gericht beim Thema Dieselfahrverbot in die nächste Runde gehen. Mit einer sogenannten Vollstreckungsabwehrklage will Uwe Lahl, Ministerialdirektor im Verkehrsministerium, das vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) verfügte Zwangsgeld gegen das Land in Höhe von 10 000 Euro abwenden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte es beantragt, weil die grün-schwarze Regierung sich seit 18 Monaten weigert, die Möglichkeit eines Fahrverbots auch für Euro-5-Diesel in den Luftreinhalteplan zu schreiben. Laut Urteil sollte das Fahrverbot von September 2019 an in Stuttgart gelten.

 

Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) hat die Schonung der Euro-5-Diesel propagiert, Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Verkehrsminister Winfried Hermann (beide Grüne) argumentieren, ein Fahrverbot auch für diese Autos sei wegen der sinkenden Stickstoffdioxidbelastung großräumig wie für Diesel bis Euro 4 nicht notwendig. Dabei emittieren Euro-5-Fahrzeuge teils mehr Stickstoffdioxid als die älteren Euro-4-Autos.

Gericht macht Land keine Hoffnung

Die Vollstreckungsabwehrklage müsste beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht werden. Das VGH weist in seinem Beschluss selbst auf diese Möglichkeit hin. Doch die Richter der 10. Kammer aus Mannheim machen dem Land keine Hoffnung: Das entsprechende Rechtsschutzersuchen werde „nach derzeitigem Erkenntnisstand ohne Erfolg bleiben“, schreiben sie.

Lahl kenne die Einschätzung, heißt es im Verkehrsministerium, man prüfe die Klage dennoch. Über die Verfahrensdauer könne nur spekuliert werden. Grundsätzlich bestünde aber auch noch das Rechtsmittel der Berufung, gegebenenfalls der Revision. Das Land erwägt also, das Verfahren so weit wie möglich, in die Länge zu ziehen. Man wolle erreichen, dass die nächsten Schritte „angemessen erfolgen“. Die Luftqualität sei „deutlich besser geworden“, heißt es, einzelstreckenbezogene Fahrverbote könne man aber nicht ausschließen. Die Belastung zum Beispiel am Neckartor im Jahresmittel von Dezember 2018 bis Juni 2019 ist beim Stickstoffdioxid von 71 auf 65 Mikrogramm pro Kubikmeter gesunken. Der gesetzlich verbindliche Grenzwert liegt aber bei 40.

„Ministerpräsident Kretschmann hat gesagt, er werde sich nicht über ein rechtskräftiges Urteil hinwegsetzen“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Die Aktion von Herrn Lahl ist komplett sinnfrei, ich bin fassungslos, wie hier gehandelt wird“, sagt Resch.

DUH setzt letzte Frist

Auch die Mannheimer Richter halten mit ihrer Meinung nicht hinter dem Berg: Man teile „schon im Ansatz“ die Auffassung des Landes nicht. Er laufe auf eine „eindeutig unions rechtswidrige Relativierung“ der Vorgaben hinaus. Nach Ansicht der Kammer legt das Land mit seinem Verhalten die Axt an die Wurzeln des Rechtsstaats. Es lasse sich „ohne weiteres feststellen“, dass das Land „sich nach wie vor in einer dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit widersprechenden Weise weigert, der ihm im rechtskräftigen Urteil auferlegten Verpflichtung nachzukommen“, heißt es im Mannheimer Urteil (AZ: VGH 10 S 1429/19).

Wenn Kretschmann den betroffenen Euro-5-Dieselfahrern wirklich helfen wolle, solle er von den Autoherstellern die kostenfreie Nachrüstung verlangen, sagt DUH-Chef Resch. Die DUH hat dem Land eine Frist bis zum 26. Juli für die Aufnahme des erweiterten Fahrverbots in den Reinhalteplan gesetzt. Danach werde man den Antrag auf Zwangshaft stellen. „Die Regierung lässt uns keine Wahl“, sagt DUH-Anwalt Remo Klinger.