Erstmals wird es in Baden-Württemberg nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Gebieten geben, in denen der Inzidenzwert über 200 liegt. Welche Landkreise betroffen sind und wie die Maßnahmen umgesetzt werden, erklärt Politikredakteur Arnold Rieger im Video.

Stuttgart - Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie in stark betroffenen Gebieten effektiv einschränken zu können, haben Kommunen deutschlandweit auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes die Möglichkeit, Ausgangsbeschränkungen zu verhängen. In Baden-Württemberg wird das nun – wie zuvor auch schon in Bayern – erstmals geschehen.

 

Auch wenn die genauen Details erst noch durch einen Erlass geregelt werden sollen, hat das Land am Donnerstag beschlossen, dass Kreise in denen mehr als 200 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohnern auftreten, die Ausgangsbeschränkungen einführen sollen.

Drei Kreise betroffen

Momentan sind mit Calw, Pforzheim und Mannheim drei Landkreise in Baden-Württemberg von den Beschränkungen betroffen. Einwohner dürften dann nur aus triftigen Gründen, etwa zum Einkaufen, zum Arbeiten oder bei Notfällen nachts das Haus verlassen. Im Video erklärt Politikredakteur Arnold Rieger die Hintergründe zur aktuellen Situation.