Ein 40-Jähriger soll seine damalige Frau mehrmals körperlich misshandelt und auf brutale Weise zum Sex gezwungen haben. Die Staatsanwaltschaft hat ihn nun vor dem Stuttgarter Landgericht angeklagt. Der Mann streitet die Vorwürfe vehement ab.

Politik: Lisa Kutteruf (lis)

Remseck/Stuttgart - Ein Ehepaar streitet sich. Danach will er Sex, sie nicht. Er würgt sie mit seinen Händen. Im Anschluss vergewaltigt er seine Frau. Ein paar Tage später kommt es erneut zum Streit. Wieder ist er betrunken und wieder will er Geschlechtsverkehr – sie nicht. Dieses Mal legt er ihr erst einen schmaleren, später einen breiteren Gürtel um den Hals und zieht jeweils zu – so dass die Frau mehrmals das Bewusstsein verliert. Nachdem sie wieder wach ist und er vergeblich versucht hat, sie zum Oralverkehr zu zwingen, vergewaltigt er sie erneut. „Wie fühlt sich das an?“ fragt er.

 

So schildert eine Frau, was sich zwischen ihr und ihrem damaligen Ehemann im vergangenen August in der gemeinsamen Wohnung in Remseck (Kreis Ludwigsburg) zugetragen hat. Nun muss sich der 40-Jährige vor dem Landgericht in Stuttgart verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat den Mann der mehrfachen Vergewaltigung und körperlichen Misshandlung angeklagt.

Paar ist mittlerweile geschieden

Beim Prozessauftakt am Dienstag geht es um vier Vorkommnisse, die dem Mann zur Last gelegt werden. Nach der Aktion mit den Gürteln war die Frau zur Polizei gegangen und hatte Anzeige erstattet, woraufhin dem Mann per richterlicher Anordnung untersagt wurde, sich seiner Gattin zu nähern, und er aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen musste. Trotz des Platzverweises soll der 40-Jährige seiner Frau im Treppenhaus aufgelauert und sie in einem Kellerraum erneut vergewaltigt haben. An einem anderen Tag wiederum habe er sie im Treppenhaus abgefangen, mit dem Kragen ihrer Jacke gewürgt und ihr die Klinge eines Teppichmessers an die Kehle gehalten, erzählt die 42-jährige Frau, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt. Als Nachbarn aufkreuzten, nahm der 40-Jährige offenbar Reißaus, wurde aber kurz darauf von der Polizei festgenommen.

Mittlerweile ist das Paar geschieden. Die Frau ringt sichtlich um Fassung und bricht mehrmals in Tränen aus, als sie vor der 14. Großen Strafkammer aussagt. „Ich schäme mich, dass so was in meiner Familie passiert ist“, sagt sie. Ihr Ex-Mann indes streitet die Vorwürfe ab. Der Sex habe einvernehmlich stattgefunden. Zu Gewalt sei es nur gekommen, weil sich seine Ex-Frau damals „härtere Sexpraktiken“ gewünscht habe. Deshalb habe er das mit dem Würgen ausprobiert; ihm selbst sei das aber unangenehm gewesen. Er hält zudem daran fest, lediglich einen Gürtel, den schmaleren der beiden, zum Würgen benutzt zu haben. Die Anzeige der 42-Jährigen führt der Mann auf ihren vermeintlichen Wunsch zurück, ihn so schnell wie möglich aus der Wohnung zu bekommen.

Vergewaltigungen in der Ehe waren lange erlaubt

Die beiden Berufsrichter und die zwei Schöffinnen müssen sich am ersten Prozesstag mehrmals mit Missverständnissen, unklaren Sachverhalten und intimen Themen auseinandersetzen. Trank der Angeklagte nun 0,5 Liter Wodka oder 1,5 Liter Wodka an einem normalen Wochenendtag? Lag er spätabends schon im Bett oder war er noch bei den Nachbarn? Und was ist noch „normal“ und was eine „harte“ Sexpraktik? Auch ein Sachverständiger ist während der Verhandlung anwesend. Bis zum Urteil werden wohl noch einige Tage verstreichen. Für das Verfahren sind fünf weitere Termine angesetzt.

Vergewaltigung in der Ehe ist in Deutschland offiziell erst seit dem Jahr 1997 eine Straftat. Damals wurde das Merkmal „außerehelich“ aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, seitdem ist auch eine eheliche Vergewaltigung strafbar. Davor fungierte der Trauschein gewissermaßen als Freibrief. Nach den Schilderungen der Remseckerin vertrat ihr Ex-Mann diese Auffassung zum Tatzeitpunkt nach wie vor. „Du bist meine Ehefrau, ich kann machen, was ich will“, soll er gesagt haben.