ZDF-Moderator Jan Böhmermann muss keine weitere Strafeverfolgung wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan befürchten. Laut Staatsanwaltschaft sind „strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“.

Mainz - Die Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann nach dessen „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sind eingestellt worden. Strafbare Handlungen seien nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, teilte die Staatsanwaltschaft Mainz am Dienstag mit. TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte das Gedicht „Schmähkritik“ Ende März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz kündigte eine „persönliche Stellungnahme“ des Satirikers für diesen Mittwoch um 16.30 Uhr in Köln an.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts ermittelt. Dabei ging es zum einen um den Strafantrag Erdogans wegen Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches. Zum anderen hatte die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten nach Paragraf 103 erteilt. Im November kommt außerdem eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann in Hamburg vor Gericht.

Fraglich, ob überhaupt eine Beleidigung vorliegt

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht sicher, ob Böhmermann Erdogan vorsätzlich beleidigt hat. Auch sei fraglich, ob es überhaupt eine Beleidigung war - dazu sei „die Äußerung eines herabwürdigenden persönlichen Werturteils über einen Dritten“ nötig.

Böhmermanns Anwalt kritisierte Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Anders als etwa die Bundeskanzlerin, die offenbar in Unkenntnis des genauen Sachverhalts ihren Regierungssprecher die satirische Nummer von Herrn Böhmermann sogleich pauschal als „bewusst verletzend“ bewerten ließ, noch dazu gegenüber einer ausländischen Regierung, hat die Staatsanwaltschaft erkannt, dass man das Gedicht nicht solitär betrachten kann“, teilte Schertz am Dienstag mit. Merkel hatte ihre Äußerung, Böhmermanns Gedicht sei „bewusst verletzend“, später allerdings selbst als Fehler bezeichnet.

Sex mit Tieren und Kinderpornografie

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz: „Das ist die einzig richtige Entscheidung. Damit ist klar, dass in Deutschland die Satirefreiheit einen höheren Stellenwert besitzt als die Ehrpusseligkeit eines Autokraten“, teilte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall mit. „Herr Erdogan sollte sich weniger um seine persönliche Reputation und mehr um die Wiederherstellung der Grundrechte in der Türkei kümmern.“

Mit seinem Gedicht über Erdogan wollte Böhmermann nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen. Der Text handelt unter anderem von Sex mit Tieren und Kinderpornografie und transportiert außerdem Klischees über Türken.

Ganz ausgestanden ist die Angelegenheit für Böhmermann noch nicht: Vor der Zivilkammer des Landgerichts Hamburg geht es am 2. November in mündlicher Verhandlung noch einmal um sein Gedicht. Der türkische Präsident will erreichen, dass der gesamte Text verboten wird. Auf seinen Antrag hatte das Landgericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen und ihm verboten, große Teile seines Gedichts zu wiederholen.