Der Mann, der am Freitag seine Frau und sich selbst in Bad Cannstatt erschossen hat, war Sportschütze. Die Waffe, mit der er schoss, hatte er legal erworben.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die Bluttat vom Freitag in Bad Cannstatt ist mit einer ordnungsgemäß registrierten Waffe begangen worden. Ein 53 Jahre alter Mann hatte zur Mittagszeit seine Frau und dann sich selbst erschossen. Am Montag stand für die Polizei fest, dass der Mann der rechtmäßige Besitzer des Revolvers mit dem Kaliber 0.357 gewesen war. Er war seit mehreren Jahren Mitglied eines Schützenverein gewesen. Sein Hobby soll er in einem Verein in Sindelfingen (Kreis Böblingen) ausgeübt haben. Neben dem Revolver, durch den das Ehepaar zu Tode kam, soll der Cannstatter noch weitere Waffen besessen und bei sich zuhause in der Wohnung an der Duisburger Straße aufbewahrt haben.

 

Am Freitag hatte die 14-jährige Tochter des Paares die Polizei alarmiert, nachdem die Schüsse gefallen waren. Sie erlebte das Familiendrama in der Wohnung mit und verschanzte sich in einem Zimmer, als die Schüsse im Flur fielen. Die Eltern sollen sich heftig gestritten haben. Die Polizei hat durch Ermittlungen im Umfeld des Paares herausgefunden, dass es in dem Streit darum ging, dass die 43-jährige Frau sich von ihrem zehn Jahre älteren Partner trennen wollte. Das Thema habe in der Vergangenheit immer wieder zum Streit zwischen der Frau und dem Mann geführt, der die Trennung offenbar nicht wollte. Die Frau sei am Freitag zum ersten Mal bei einem Anwalt gewesen, um weitere Schritte für die geplante Trennung in die Wege zu leiten. Darüber sei dann der Streit entbrannt, an dessen Ende die Schüsse fielen, sagte der Polizeisprecher Thomas Ulmer. Dieser Ablauf der Bluttat habe sich nach den ersten Ermittlungen bestätigt.

Die Tat wird von der Polizei als ein sogenannter Mitnahmesuizid eingestuft. Das sind Taten, bei denen ein Mensch sich das Leben nehmen, aber aus verschiedensten Gründen eine Person aus seinem engen Umfeld nicht alleine zurücklassen, sondern mit in den Tod nehmen will.

Das Ehepaar hinterlässt vier Kinder im Alter von fünf, 14, 21 und 22 Jahren. Es sind zwei Töchter und zwei Söhne. Bis auf die älteste Tochter lebten alle noch zuhause bei den Eltern in der Wohnung. Die Kinder seien bei Verwandten untergebracht und würden vom Jugendamt betreut, sagte ein Polizeisprecher. Es gehe ihnen den Umständen entsprechend gut. Die 14-jährige Tochter war am Freitag mit einer Leiter von der Feuerwehr durch ein Zimmerfenster aus der Wohnung geholt worden, weil der Vater die tödlichen Schüsse im Flur abgefeuert hatte. So wurde dem Mädchen erspart, an seinen toten Eltern vorbei aus der Wohnung gehen zu müssen.

Dass registrierte Waffen für Tötungsdelikte verwendet werden, kommt immer wieder vor. Vor fünf Jahren hatte beim Amoklauf von Winnenden (Rems-Murr-Kreis) und Wendlingen (Kreis Esslingen) ein 15-jähriger Schüler mit Waffen und Munition, die er aus dem Bestand seines Vaters genommen hatte, 15 Personen erschossen und am Ende sich selbst das Leben genommen. An Ostern 2009 hatten ein 18 Jahre alter Schüler gemeinsam mit einem Freund seine Eltern und seine beiden Schwestern in Eislingen (Kreis Göppingen)getötet. Sie waren zwar keine Sportschützen, hatten die verwendeten Schusswaffen aber bei einem Einbruch in ein Schützenhaus bei Eislingen gestohlen.

Beide Fälle hatten Debatten über Schusswaffen im Besitz von Privatpersonen ausgelöst. Nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen wurden in Baden-Württemberg die gesetzlichen Bestimmungen verschärft. Unter anderem müssen Sportschützen nun mit unangekündigten Kontrollen der Aufbewahrung ihrer Waffen rechnen.